Coronavirus

Diese Corona-Regeln gelten am Mittwoch in Castrop-Rauxel

Seit Sonntag (18.7.) liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen wieder über 10. Welche Corona-Regeln am Mittwoch (21.7.) nun in Castrop-Rauxel gelten, lesen Sie hier.

von Jonas Hildebrandt

Castrop-Rauxel

, 21.07.2021 / Lesedauer: 3 min

Kontaktsport ist aktuell wieder ohne Einschränkungen möglich. © imago images/Hanno Bode

Am Sonntag (18.7.) ist die Inzidenz im Kreis Recklinghausen auf 11,2 gestiegen - und hat damit die 10 überschritten. Noch hat das allerdings keine Auswirkungen auf die Regeln in Castrop-Rauxel.

Zwar gilt ab einer Inzidenz von 10 nicht mehr Inzidenzstufe 0, sondern 1. Es gibt allerdings eine relativ lange Übergangsfrist von acht Tagen. Das heißt: Am Mittwoch (21.7.) gelten vorerst weiterhin dieselben lockeren Regeln wie zuletzt.

Ein Überblick:

Testpflicht am Arbeitsplatz: Nach mindestens einer Woche Abwesenheit vom Arbeitsplatz müssen Sie am Tag ihrer Rückkehr einen negativen Coronatest vorlegen oder unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Für vollständig Geimpfte und Genesene ist das nicht notwendig.In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen keinerlei Beschränkungen. Nicht einmal der Mindestabstand muss noch eingehalten werden. Empfohlen wird er dennoch.Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Wenn nicht alle Personen getestet sind, muss ein Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden. Ein Test- und Hygienekonzept wird erst bei mehr als 5000 Beteiligten benötigt.Museen dürfen komplett ohne Einschränkungen besucht werden. Auch Masken werden nicht benötigt. Das Schiffshebewerk Henrichenburg ist am Mittwoch von 10 bis 18 Uhr geöffnet.Das Parkbad Nord in Ickern hat ebenfalls offen. Es kann ohne Coronatest besucht werden. Lediglich eine Eintrittskarte muss auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/).Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Ob Vereine Zuschauer zulassen, hängt von ihnen ab. Die Hälfte der Plätze dürfen sie belegen.Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett ohne Einschränkungen öffnen. Die Tische müssen allerdings voneinander abgetrennt sein.Private Veranstaltungen sind erlaubt. Ab mehr als 50 Gästen gilt eine Testpflicht. Sind es weniger gibt es gar keine Beschränkungen. Allerdings sind auch Veranstaltungen mit mehr als 50 ungetesteten Gästen möglich – dann müssen diese allerdings Masken- und Abstandsregeln einhalten.Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Gibt es mehr als 50 Teilnehmer, müssen diese getestet sein.Die Maskenpflicht wurde gelockert. Sie ist nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten in Kraft.Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) gelten als Empfehlung grundsätzlich weiter. Verpflichtend eingehalten werden müssen sie aber nicht.

Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.