Coronavirus

Diese Corona-Regeln gelten am Mittwoch in Castrop-Rauxel

Seit Freitag ist das Leben lockerer: Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung überarbeitet. Es gilt nun Inzidenzstufe 0. Was das für Castrop-Rauxel bedeutet, lesen Sie hier.

von Jonas Hildebrandt

Castrop-Rauxel

, 14.07.2021 / Lesedauer: 3 min

Das Schiffshebewerk kann auch am Mittwoch besucht werden. © LWL

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Regeln grundlegend überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Es gibt eine Inzidenz-Stufe 0 für alle Kreise und Großstädte, die bei einer Inzidenz von weniger als 10 liegen.

In dieser Inzidenz-Stufe befindet sich seit Freitag (9.7.) nun auch der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Castrop-Rauxel. Welche Regeln gelten jetzt noch in Castrop-Rauxel? Ein Überblick:

Testpflicht am Arbeitsplatz: Jeder, der mindestens eine Woche nicht am Arbeitsplatz war, muss bei seiner Rückkehr einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen oder unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und für Genesene.In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen aktuell keinerlei Beschränkungen. Auch der Mindestabstand muss nicht mehr zwangsläufig eingehalten werden. Es wird jedoch weiterhin empfohlen.Kultur-Veranstaltungen sind grundsätzlich möglich. Alle Teilnehmer müssen entweder getestet sein oder es muss einen Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden. Bei mehr als 5000 Besuchern muss ein Test- und Hygienekonzept vorliegen.Museen dürfen ohne Maske oder sonstige Einschränkungen besucht werden. Das Schiffshebewerk Henrichenburg hat heute von 10 bis 18 Uhr geöffnet.Das Parkbad Nord in Ickern ist auch offen und kann ohne Test besucht werden. Allerdings muss eine Eintrittskarte auf der Website des Bades erworben werden. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern obliegt den einzelnen Vereinen. Grundsätzlich gilt: Jeder zweite Platz darf besetzt werden.Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Einzig die Tische müssen von einander abgetrennt sein.Private Veranstaltungen dürfen stattfinden, mit weniger als 50 Gästen sogar ganz ohne Beschränkungen. Gibt es mehr Teilnehmer, sollten diese getestet sein. Sind sie es nicht, müssen sich alle an die Masken- und Abstandsregeln halten.Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Wie bei sonstigen Veranstaltungen gilt auch hier bei mehr als 50 Teilnehmern eine Testpflicht.Die Maskenpflicht wurde gelockert. Nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten muss eine Maske getragen werden.Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sind nicht mehr verpflichtend. Zur Sicherheit sollten sie aber wenn möglich trotzdem weiter eingehalten werden.

Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.