Coronavirus

Diese Corona-Regeln gelten am Donnerstag in Castrop-Rauxel

Seit letzten Freitag ist das Leben lockerer: Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung überarbeitet. Es gilt nun Inzidenzstufe 0. Was das für Castrop-Rauxel bedeutet, lesen Sie hier.

von Jonas Hildebrandt

Castrop-Rauxel

, 15.07.2021 / Lesedauer: 3 min

Wer lange nicht im Büro war, benötigt bei der Rückkehr einen negativen Test (Symbolbild). © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Regeln grundlegend überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Es gibt eine Inzidenz-Stufe 0 für alle Kreise und Großstädte, die bei einer Inzidenz von weniger als 10 liegen.

In dieser Inzidenz-Stufe befindet sich seit Freitag (9.7.) auch der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Castrop-Rauxel. Was müssen Castrop-Rauxeler jetzt trotzdem noch beachten? Ein Überblick:

Testpflicht am Arbeitsplatz: Nach mindestens einer Woche Abwesenheit vom Arbeitsplatz muss ein negativer Coronatest vorgelegt oder unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und für Genesene.In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen aktuell keinerlei Beschränkungen. Der Mindestabstand ist nur noch eine Empfehlung, es gibt keine Pflicht mehr ihn einzuhalten.Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Dafür müssen alle Teilnehmer getestet sein oder es muss ein Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden. Ein Test- und Hygienekonzept wird bei über 5000 Beteiligten benötigt.Museen dürfen ohne Einschränkungen besucht werden. Auch eine Maskenpflicht gilt dort nicht mehr. Das Schiffshebewerk Henrichenburg hat heute von 10 bis 18 Uhr geöffnet.Das Parkbad Nord in Ickern ist geöffnet. Für den Besuch muss eine Eintrittskarte auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/). Einen Coronatest benötigt man hingegen nicht.Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern obliegt den einzelnen Vereinen. Grundsätzlich darf die Hälfte der Plätze besetzt werden.Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Einzige Bedingung: die Tische müssen voneinander abgetrennt sein.Private Veranstaltungen dürfen stattfinden, mit weniger als 50 Gästen sogar ganz ohne Beschränkungen. Bei mehr Teilnehmern, müssen diese getestet sein oder sich an die Masken- und Abstandsregeln halten.Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Auch hier gibt es bei mehr als 50 Teilnehmern eine Testpflicht.Die Maskenpflicht wurde gelockert. Sie gilt nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten.Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sind nicht mehr verpflichtend. Sie einzuhalten, wird dennoch empfohlen.

Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.