Coronavirus

Diese Corona-Regeln gelten am Dienstag in Castrop-Rauxel

Welche Corona-Regeln müssen Sie am Dienstag in Castrop-Rauxel beachten? Welche Lockerungen gelten? Was hat geöffnet? Wofür braucht man Tests und Masken? Hier die große Übersicht.

Castrop-Rauxel

, 29.06.2021 / Lesedauer: 2 min

Welche Corona-Regeln gelten? Was hat geöffnet? © Thomas Schroeter

Castrop-Rauxel befindet sich auf der niedrigsten Inzidenzstufe. Daher gelten weitreichende Lockerungen. Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was man am Dienstag (29.6.) in Castrop-Rauxel beachten muss:

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung möglich, wenn die Beteiligten aus maximal 5 verschiedenen Haushalten kommen. Erlaubt sind auch Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, allerdings müssen diese getestet, geimpft oder genesen sein.Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Gibt es jedoch mehr als 200 Teilnehmer, müssen diese einen negativen Coronaschnelltest nachweisen, sofern sie nicht geimpft oder von einer Infektion genesen sind.Das Parkbad Nord in Ickern kann ebenfalls ohne Test besucht werden, es muss aber ein Ticket gekauft werden. Für die Woche stehen im Online-Shop noch viele Tickets zur Verfügung. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)Kontaktsport ist mit maximal 100 Personen sowohl drinnen als auch draußen möglich. All das ohne Corona-Test - der wird nicht benötigt.

Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen weiterhin öffnen und auch EM-Spiele zeigen. Davon werden auch heute zum Deutschland-Spiel sicherlich wieder viele Gastronomien Gebrauch machen. Weder in der Innen- noch in der Außengastronomie wird ein Test benötigt. Um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, gilt eine Platzpflicht.Private Veranstaltungen außer Partys dürfen im Freien mit bis zu 250 und drinnen mit maximal 100 Gästen stattfinden. Allerdings müssen alle Teilnehmenden einen Test, eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion nachweisen.Partys können draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Dabei entfallen auch die Abstandsregeln. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen jedoch getestet, genesen oder geimpft sein.Die Maskenpflicht wurde gelockert. Im Freien gilt sie nur noch bei Veranstaltungen, an denen mehr als 1000 Personen teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auch in Innenräumen aufgehoben werden. Weiterhin Maske zu tragen ist in Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen erforderlich.Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) gelten grundsätzlich weiterhin.