Als das Motorrad seiner Noch-Ehefrau unvermutet hinter seinem Haus parkte, lag es förmlich auf der Hand, dass er etwas damit zu tun haben musste. Doch genau das bestritt der Castrop-Rauxeler jetzt vor dem Amtsgericht, und zwar vehement und letztlich mit Erfolg.
Anfang Oktober 2024, so zumindest der Vorwurf, sollte der Mann aus Castrop-Rauxel das Motorrad der Marke „Yamaha“ samt Schlüssel gestohlen und hinter seinem Wohnhaus abgestellt haben. Dort fand es seine Verflossene unverhofft, als sie den gemeinsamen Sohn zu ihm bringen und anschließend eigentlich zur Polizei fahren wollte, um Strafanzeige zu erstatten.
Er habe das Motorrad nicht genommen, er habe ja noch nicht einmal gewusst, dass es hinter seinem Haus gestanden habe, wehrte sich der 43-Jährige im Prozess. Das sei ihr Motorrad und er habe keinen Anspruch darauf erhoben. Er sei ja auch nie damit gefahren. Zudem habe er sich zu der Zeit bei seiner Freundin aufgehalten.
Seine Ex wurde gehört und sie gab an, dass damals ihre Kellertür kaputt gewesen sei und deshalb eigentlich jeder Zutritt zu ihrer Wohnung hätte haben können. Sie glaube nicht, dass der Angeklagte das gewusst habe. Überdies konnte sie nicht ausschließen, dass vielleicht eins der Kinder das Motorrad heimlich nahm und sich dann nicht mehr traute, das zuzugeben. Eine Aussage, der relativ schnell ein Freispruch folgte.