Datenschutz ist in aller Munde – trotzdem ist es ziemlich einfach, die Adresse eines anderen herauszufinden. © picture alliance/dpa

Melderegisterauskunft

Datenschutz hin oder her - Jeder Castrop-Rauxeler kann die Adresse eines anderen erfragen

Wie viel sind unsere Daten wert? Im Bürgerbüro sind es genau 11 Euro. Für diesen Betrag kann jeder die Adresse eines anderen erfragen. Für ein bisschen mehr Geld gibt es mehr Informationen.

Castrop-Rauxel

, 01.10.2019 / Lesedauer: 3 min

Daten-Skandale werden immer wieder öffentlich und sorgen für Aufregung. Das lässt die Menschen vorsichtig werden.

Und trotzdem ist es ziemlich einfach, die Adresse fast jedes Castrop-Rauxelers herauszufinden. Das Zauberwort heißt Melderegisterauskunft. Mit weniger als 20 Euro können Sie unter anderem Adresse, Tag und Ort der Geburt oder akademischen Grad erfragen. Und das ohne Grund.

Kann jeder Bürger die Adresse eines anderen bei der Stadtverwaltung erfragen?

Kurz: Ja. Möglich macht es der § 44 des Bundesmeldegesetzes. Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich oder einfach über das Internet beantragt werden.

Die einfache Auskunft umfasst den Vor- und Nachnamen der Person, den möglichen akademischen Grad sowie die aktuelle Anschrift. Erweiterte Auskünfte, die in § 45 des Bundesmeldegesetzes geregelt sind, umfassen darüber hinaus Geburtstag und Geburtsort, frühere Vor- und Nachnamen, den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, bei früheren Anschriften den Tag des Ein- und Auszuges, eine Auskunft über den gesetzlichen Vertreter und – sofern die Person verstorben ist – Sterbetag und Sterbeort.

Um eine „einfache Anfrage“ zu stellen, muss man keinen besonderen Grund angeben. Die Person, die Auskunft verlangt, muss lediglich versichern, die Daten nicht für Werbezwecke zu missbrauchen. Wer das dennoch tut, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.

Bei einer erweiterten Anfrage sieht dies anders aus: Um sie zu bekommen, muss man ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft machen.

Aber es müssen mehrere Merkmale einer Person angegeben werden, darunter mindestens Vorname und Nachname.

Welche Kosten fallen für eine Anfrage an und wo kann ich die Anfrage stellen?

Eine einfache Auskunft im Bürgerbüro kostet nur 11 Euro, eine erweiterte Auskunft kostet 15 Euro. Für Archivauskünfte nimmt die Stadtverwaltung zwischen 10 und 20 Euro.

Neben dem Bürgerbüro können die Anfragen auch online unter https://emra.gkd-re.de/emra/ gestellt werden. Achtung: Auch wenn über die Online-Abfrage keine Adressauskunft erteilt werden kann, fallen Kosten an.

Gibt es eine Möglichkeit, gegen die Herausgabe der eigenen Daten Einspruch einzulegen?

Ja, das regelt § 51 des Bundesmeldegesetzes. Dafür allerdings muss der Bürger, der die Weitergabe seiner Daten verhindern will, einen Antrag stellen. Dieser wird nur bewilligt, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit besteht.

Dann kann eine Auskunftssperre bei der zuständigen Meldebehörde eingetragen werden. Die Sperre ist zwei Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Sobald eine Auskunftssperre eingetragen ist, wird die betroffene Person darüber informiert, sobald jemand eine Melderegisterauskunft über sie angefragt hat.

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