Coronavirus
Corona-Regeln der Stufe 1: Das gilt am Donnerstag in Castrop-Rauxel
Seit Montag befindet sich das Land NRW auf Inzidenzstufe 1, seit Dienstag auch der Kreis Recklinghausen. Für Castrop-Rauxel bedeutet das verschärfte Corona-Regeln. Was gilt am Donnerstag?
von Jonas Hildebrandt
Castrop-Rauxel
, 29.07.2021 / Lesedauer: 3 minBei der Rückkehr an den Arbeitsplatz muss ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. © dpa
Wochenlang ist die Inzidenz gestiegen, inzwischen lag sie mehr als acht Tage in Folge über 10 – sowohl in NRW als auch im Kreis Recklinghausen. Daher gelten in Castrop-Rauxel die strengeren Regeln der Inzidenzstufe 1.
Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was Sie am Donnerstag (29.7.) beachten müssen:
Testpflicht am Arbeitsplatz: Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz müssen Arbeitnehmer, die länger als eine Woche weg waren, einen negativen Test nachweisen oder unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf verzichten.In der Öffentlichkeit dürfen sich beliebig viele Personen aus fünf verschiedenen Haushalten treffen. Immunisierte Personen aus weiteren Haushalten dürfen ebenfalls dazu kommen. Außerdem sind Treffen von bis zu 100 getesteten, genesenen oder geimpften Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt.Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Ab über 200 Teilnehmern muss jeder Beteiligte einen negativen Schnelltest, eine Impfung oder eine überstandene Infektion nachweisen.Für den Besuch des Parkbades Nord in Ickern ist kein negativer Test erforderlich. Sie sollten jedoch im Vorfeld eine Eintrittskarte auf der Website des Bades kaufen. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)Kontaktsport ist nur noch mit bis zu 100 Personen ohne Test möglich. Eine Zulassung von Zuschauern wird Vereinen auf zwei verschiedenen Wegen ermöglicht. Eine Möglichkeit ist, dass 100 getestete, geimpfte oder genesene Zuschauer kommen. Die andere, dass mit einem festen Konzept sogar bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet wird. Im zweiten Fall müssen die Besucher nicht aus der GGG-Gruppe stammen. Wie die Zulassung von Zuschauern genau gehandhabt wird, hängt von den Vereinen ab.