Coronavirus
Corona-Regeln der Stufe 1: Das gilt am Montag in Castrop-Rauxel
Seit einer Woche befindet sich das Land NRW auf Inzidenzstufe 1, seit dem 27.7. auch der Kreis RE. Für Castrop-Rauxel bedeutet das verschärfte Corona-Regeln. Was gilt am Montag?
Wer vollständig geimpft ist, gilt als mit Getesteten und Genesenen gleichgestellt. © dpa
Wochenlang ist die Inzidenz gestiegen, inzwischen lag sie mehr als acht Tage in Folge über 10 – sowohl in NRW als auch im Kreis Recklinghausen. Daher gelten in Castrop-Rauxel die strengeren Regeln der Inzidenzstufe 1.
Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was Sie am Montag in der höheren Inzidenzstufe beachten müssen:
Testpflicht am Arbeitsplatz: Wer eine Woche oder länger nicht am Arbeitsplatz war, muss bei seiner Rückkehr einen negativen Test vorlegen oder unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Nicht betroffen sind Geimpfte und Genesene.In der Öffentlichkeit dürfen sich beliebig viele Personen treffen, die aus maximal fünf verschiedenen Haushalten stammen. Immunisierte Personen aus weiteren Haushalten zählen dabei nicht mit. Wenn alle getestet, geimpft oder genesen sind, dürfen sich auch bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Gibt es mehr als 200 Teilnehmer müssen diese aus der GGG-Gruppe (getestet, geimpft oder genesen) stammen .Das Parkbades Nord in Ickern darf ohne negativen Test besucht werden. Im Vorfeld muss allerdings ein Ticket auf der Website des Bades erworben werden. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)Kontaktsport ist nur noch mit bis zu 100 Personen ohne Test möglich. Vereine dürfen 100 Zuschauer zulassen. Voraussetzung ist, dass diese genesen, getestet oder geimpft sind. Alternativ darf mit einem festen Konzept sogar bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet werden. In diesem Fall gibt es auch keine Testpflicht für die Zuschauer. Wie die Zulassung von Zuschauern genau gehandhabt wird, hängt von den einzelnen Vereinen ab.