
Silvia Fritz öffnet ihre Haustür künftig auch Gästen, die über Airbnb ein Zimmer suchen. © Ronny von Wangenheim
Castrop-Rauxelerin will bei Airbnb Zimmer vermieten und stößt auf Hürden
Kurzzeit-Vermietungen
Viele Städte sehen Kurzzeit-Vermietungen über Airbnb nicht gerne. Wie sieht es in Castrop-Rauxel aus, wollte Silvia Fritz wissen. Bis sie Gäste bei sich aufnehmen kann, ist es ein mühsamer Weg.
In ihrem Reihenhaus in Castrop-Rauxel-Merklinde hat Silvia Fritz inzwischen Platz. Das einstige Kinderzimmer steht leer. Es wäre die richtige Gelegenheit, hier ab und an Gäste aufzunehmen. Airbnb bietet die richtige Plattform dafür. Doch was muss man vorher klären? Die Suche nach Antworten war für die Castrop-Rauxelerin nicht ganz unkompliziert.
Schon früher hat Silvia Fritz mit Airbnb gute Erfahrungen gemacht. Sie war selbst schon Gast, hat früher auch vermietet. Jetzt möchte sie ein Zimmer in ihrem Haus bei Airbnb anbieten. Es gibt viele Gründe, erzählt sie. Da lerne man zum einen nette und interessante Menschen kennen. Zum anderen kommen die Einnahmen jetzt gerade recht, da alle Kosten steigen.
Doch geht das so einfach? Viele Städte sehen die Kurzzeit-Vermietungen nicht gerne. In der Nachbarstadt Dortmund gelten seit 1. Juli schärfere Regeln. Wer dort für kurze Zeit vermietet, braucht eine „Wohnraum-Identitätsnummer“ und muss jede einzelne Kurzzeit-Vermietung melden. Ziel ist, die Zweckentfremdung des knappen Wohnraums in Dortmund zu bekämpfen. Möglich wurden diese verschärften Regeln durch das Wohnraumstärkungsgesetz, dass der NRW-Landtag 2021 verabschiedet hatte.
Gewerbeanmeldung oder nicht: Fragen bleiben erst mal offen
Als Silvia Fritz und eine Nachbarin, die ähnliche Pläne hat, bei der Stadt Castrop-Rauxel nachfragen, bekommen sie verschiedene Auskünfte. Die Nachbarin erfährt, dass „eine Kurzzeitvermietung, wie es bei Airbnb üblich ist, grundsätzlich eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung“ darstelle. Diese sei bei der Bauordnung zu beantragen. Zudem sei gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Silvia Fritz erfährt beim Bauamt, was für eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung notwendig ist. Eine ganze Reihe von Unterlagen, so berichtet sie im Gespräch mit dieser Redaktion. Aber braucht sie die wirklich? Und einen Gewerbeschein? Schließlich geht es doch nur um das Kinderzimmer und nicht um eine ganze Wohnung. Auch die Aussage „Airbnb ist in Castrop-Rauxel verboten“ hört sie bei ihren Nachfragen. Und den Rat: „Lassen Sie lieber Ihre Katze in dem Zimmer wohnen.“
Silvia Fritz, unzufrieden mit den Auskünften der Stadt, fragt weiter nach, informiert sich über die Sonderregelungen, die einige Städte in NRW so wie Dortmund haben und ist dann überzeugt, dass sie Airbnb in ihrem Zimmer anbieten kann. Sie sei sicher nicht die einzige in dieser Situation, sagt sie im Gespräch.
Große Städte sollen regulären Wohnungsmarkt stärken
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi, es handele sich nicht zwangsläufig bei jeder Vermietung um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. „Ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist, hängt davon ab, ob der Wohncharakter erhalten bleibt“, informiert sie weiter. Auch die Häufigkeit der Vermietung spiele eine Rolle.
In der Tat haben auch Städte wie Dortmund vor allem jene im Visier, die ganze Wohnungen ständig für jeweils kurze Zeit vermieten und Wohnraum dem regulären Wohnungsmarkt entziehen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die weniger als 90 Tage vermieten.
Nun ist die Lage in Castrop-Rauxel anders als im größeren Dortmund, weshalb sich die Politiker im Rat der Stadt noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben. Eine festgeschriebene Regelung gibt es nicht. Es sei immer eine Einzelfallentscheidung, so die Stadtsprecherin.
Sieht man in Dortmund rund 400 Inserate bei Airbnb, sind es in Castrop-Rauxel 11. Meistens handelt es sich um Wohnungen. Das Angebot steigt. Im März fanden sich gerade mal 6 Angebote in der Europastadt. Im Gewerberegister der Stadt, so Nicole Fulgenzi, waren da 3 „gewerbliche Zimmervermietungen“ angemeldet. Silvia Fritz gehört nun zu den 11 Anbietern. Für 30 Euro können Gäste ab sofort in ihrem „Privatzimmer“ übernachten.