Ans Messer geliefert: Im Herbst 2024 war die Castrop-Rauxelerin unterwegs - mit Auto und ohne Führerschein. Und das kam ans Licht. Vor dem Amtsgericht offenbarte die 69-Jährige jetzt, was hinter der verbotenen Fahrt steckte.
Am Nachmittag des 14. September 2024 befuhr die Frau aus Castrop-Rauxel den Ginsterweg mit einem Auto. So weit, so unspektakulär: Allerdings besaß die 69-Jährige bereits zahllose einschlägige Vorstrafen und hatte schon wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Gefängnis gesessen. Und nun fehlte ihr der Führerschein immer noch. Ganz zu schweigen von den Zeugen, mit denen sie im Clinch lag und die sie „verrieten“.
Die Tat werde vollumfänglich eingeräumt und die Anzeige sei eine Racheaktion der Menschen, mit denen sie seit längerer Zeit Streit habe, betonte der Anwalt der Castrop-Rauxelerin. Die habe sich jetzt über Jahre hinweg daran gehalten, nicht mehr zu fahren. Dann sei ihr Partner aber ins Krankenhaus gekommen und sie habe den Wagen nicht an der Klinik stehenlassen wollen. Allerdings komme eben dieser Pkw nicht mehr durch den TÜV und einen neuen, so versicherte der Verteidiger, werde es nicht geben.
Ehrlichkeit, Einsicht und der Umstand, dass künftig kein Auto mehr zur Verfügung steht, ließen den Richter hoffen, dass es tatsächlich das letzte Mal gewesen sein könnte. Die Folge: sechs Monate Haft auf Bewährung.