Castrop-Rauxeler wird mit 2,07 Promille auf dem Roller erwischt Er war ohne Führerschein unterwegs

Castrop-Rauxeler fährt sturzbetrunken mit dem Roller: „Restalkohol“
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Absolut fahruntüchtig: Im Herbst 2024 wurde der Castrop-Rauxeler (50) bei einer Fahrt mit dem Motorroller erwischt - massiv alkoholisiert und ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Vor dem Amtsgericht legte er die Karten nun sofort auf den Tisch.

Am frühen Mittag des 7. November 2024 befuhr der Mann aus Castrop-Rauxel mit seinem Kleinkraftrad die Ringstraße - der Polizei förmlich in die Arme. Ein Ausflug, der in jeder Hinsicht verboten war. Die Gründe: Der Führerschein des 50-Jährigen war bereits weg und darüber hinaus hatte er über eine Stunde später immer noch bemerkenswerte 2,07 Promille im Blut.

Im Prozess war die Anklageschrift kaum verlesen, da brach es schon aus dem Castrop-Rauxeler heraus: „Ist alles richtig so.“ Er habe gedacht, dass er vielleicht wieder fahren dürfe und was den Promillewert betreffe, sei das „Restalkohol“ gewesen. Der Richter konterte trocken, dass das eine wahre Orgie gewesen sein müsse, wenn er zur Mittagszeit noch über zwei Promille gehabt habe.

Das Geständnis sprach am Ende für den 50-Jährigen - gegen ihn der Umstand, dass er Ende 2023 wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt und bei der Gelegenheit auch sein Führerschein einkassiert wurde. Er wurde zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt, erhielt zwei Jahre Sperrfrist zur Erteilung der Fahrerlaubnis und drei Monate Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge.