Einen gültigen Führerschein besaß er nicht mehr, fahren wollte er aber trotzdem. Und das tat er offenbar auch. Bei zwei Gelegenheiten fiel das auf. Das hat jetzt böse Folgen für den Castrop-Rauxeler (57).
Laut Anklage lieferte der Mann aus Castrop-Rauxel den Behörden den Beweis für seine verbotene Fahrt am 3. Februar 2024 quasi selbst und förmlich auf dem Silbertablett: Er tappte auf der Habinghorsterstraße in eine Radarfalle, weil er zu schnell unterwegs war. Der zweite Vorfall ereignete sich offenbar am 10. Juni 2024. An dem Tag, so zumindest der Vorwurf, fuhr der 57-Jährige aus einer Ausfahrt auf die Dortmunder Straße, achtete dabei nicht auf den fließenden Verkehr und sorgte so für einen Zusammenstoß, bei dem eine andere Verkehrsteilnehmerin verletzt wurde.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung sollte sich der einschlägig vorbelastete Castrop-Rauxeler nun vor dem Amtsgericht verantworten. Allerdings erschien bei Aufruf der Sache lediglich der Verteidiger. Vom Angeklagten selbst fehlte jede Spur.
Abwesenheit konnte den 57-Jährigen aber nicht vor einer Sanktion schützen. Vielmehr wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus ordnete der Richter eine sechsmonatige Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis an.