Wochenlang ließ es sich der Castrop-Rauxeler (56) schmecken. Nur, die Rechnung konnte oder wollte er nicht begleichen - wie offenbar von Anfang an geplant. Damit handelte er sich eine Betrugsanzeige ein. Nicht sein erstes Strafverfahren.
Von Hackbällchen und Butterkuchen über Filet-Töpfchen und Currywurst bis hin zu Kohlrouladen, Schnitzel, Reibekuchen mit Apfelmus oder Braten: Im Zeitraum zwischen dem 27. Januar und dem 25. Februar 2024, so zumindest der Vorwurf, orderte der Mann aus Castrop-Rauxel bei dem Menü-Lieferanten, was sein Herz und Magen begehrten. Am Ende standen knapp 550 Euro zu Buche. Geld, dass das betroffene Unternehmen nicht erhielt.
Wegen Betrugs hätte sich der Castrop-Rauxeler jetzt also vor dem Amtsgericht verantworten sollen. Allerdings fehlte von dem 56-Jährigen, der bereits eine Vorstrafe wegen Unterschlagung mitbrachte, bei Aufruf der Sache jede Spur und das änderte sich auch nicht mehr. Vielmehr blieb der Angeklagte seiner Verhandlung unentschuldigt fern.
Umstände, unter denen der Richter im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess machte: Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl und verurteilte den Abwesenden auf dem Weg zu 600 Euro Geldstrafe. Sollte der mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, hat er nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 1. März 2025.