Er ließ ihr keine Ruhe, terrorisierte die 21-Jährige mit Stalking regelrecht und im Herbst 2023 eskalierte die Lage offenbar, als der Castrop-Rauxeler (49) sein Opfer brutal angriff. Nun stand er deshalb vor dem Amtsgericht. Dort präsentierte er sich als Opfer perfider Lügen.
Der Zwischenfall ereignete sich laut Anklage am 6. September 2023 auf einem Parkplatz in Bladenhorst. Der 49-Jährige, so zumindest der Vorwurf, schlug die junge Frau so heftig, dass dabei ihr Nasenpiercing herausgerissen wurde. Auch zerrte er sie zweimal in seinen Pkw. Sie, die eine bleibende Narbe davongetragen hat, erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Körperverletzung sowie Nötigung in zwei Fällen gegen den Mann aus Castrop-Rauxel.

Vorwürfe, zu denen sich der Castrop-Rauxeler in der Verhandlung zunächst nicht äußern wollte. Deshalb wurde die Betroffene gehört. Die 21-Jährige sprach von Verfolgung, von Anrufen - „Stalking-Sachen“, die nicht aufgehört hätten. „Ich wurde auf Schritt und Tritt verfolgt“, betonte sie. Sie habe nicht weiter gewusst, habe Anzeige erstattet. Es sei so viel vorgefallen, dass es schwer sei, sich konkret an das Geschehen im September 2023 zu erinnern. Dann gelang es ihr doch noch. Er habe sie auf dem Parkplatz angespuckt, beleidigt, geschlagen und ins Auto gezerrt.
Entschuldigungen und Terror hätten sich abgewechselt, sodass sie die Anzeige zwischendurch auch einmal habe zurückziehen wollen. Danach sei es aber trotzdem weitergegangen. Sein genaues Motiv kenne sie nicht. Eine Liebesbeziehung hätten sie nie gehabt. Sie habe bei Gericht ein Näherungsverbot erwirkt. Ein Termin, darauf wies der Richter hin, bei dem es im Übrigen dann auf dem Gerichtsparkplatz zu einer handfesten Auseinandersetzung kam.
Nach der Aussage brach der Castrop-Rauxeler sein Schweigen doch. „Die lügt. Wir hatten eine Beziehung.“ Und sie habe auch etwas mit seinem Bruder gehabt. Ansonsten sei da nichts gelaufen. Sein Verteidiger versicherte, dass sein Mandant gewiss nicht für die Verletzungen verantwortlich sei. Überdies gebe es auch ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen die Zeugin. Vielleicht habe aber auch der Bruder des Angeklagten zugeschlagen. „Die Zeugin ist auch nicht die Unschuld vom Lande“, betonte der Anwalt und beantragte einen Freispruch.
Die Anklägerin und der Richter waren allerdings von der Schuld des 49-Jährigen überzeugt. Die Geschädigte, so der Richter, sei stringent und detailliert, habe keine überschießende Belastungstendenz, sei insgesamt glaubhaft. Und dass der Castrop-Rauxeler nicht mit Zurückweisung umgehen könne, belege auch sein Strafregister. Der Fall endete mit einem Jahr Haft auf Bewährung und dem Verbot, die Zeugin in irgendeiner Form zu kontaktieren.