Innerhalb weniger Tage im Sommer 2024 wurde der Castrop-Rauxeler zweimal alkoholisiert auf einem E-Scooter erwischt. Riskante Fahrten, die er in seinem Prozess vor dem Amtsgericht auch gar nicht in Abrede stellen wollte.
Zunächst gerieten der Mann und sein fahrbarer Untersatz am späten Abend des 27. Juli 2024 auf der Borghagener Straße in eine Kontrolle und es stellte sich schnell heraus, dass er rund 2,5 Promille im Blut hatte. Ein Zwischenfall, bei dem bereits sein Autoführerschein einkassiert wurde. Das hielt ihn aber nicht davon ab, sein Glück am 10. August 2024 erneut zu testen - diesmal auf der Insterburgerstraße und mit weit über einem Promille.
Diese Fahrten räumte der angeklagte Castrop-Rauxeler jetzt in seiner Verhandlung unumwunden ein. Offen blieb allerdings, warum der 46-Jährige an diesen beiden Sommertagen betrunken auf seinen E-Roller stieg. Zumindest gab er es nicht preis. Ihm war es vielmehr wichtig, dem Richter zu versichern, dass er trotzdem ganz gewiss kein Alkoholproblem habe.
Für ihn sprach letztlich, dass er zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet und dass auch sein Fahreignungsregister keinerlei Eintragungen aufwies. Er wurde wegen der beiden Trunkenheitsfahrten zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus ordnete der Richter weitere acht Monate Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis an.