Wassim Snbol fordert Schadenersatz von BMW „Mein ‚Liebling‘ ist vor meinen Augen verbrannt“

„Mein ‚Liebling‘ ist vor meinen Augen verbrannt“
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Erst überschlägt sich der BMW, dann landet er auf dem Dach und brennt aus: Mehr als eineinhalb Jahre nach einem Horror-Unfall auf der Autobahn A2 bei Recklinghausen fordert Unfallfahrer Wassim Snbol rund 36.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von dem Autohersteller BMW – und wagt damit einen Kampf wie David gegen Goliath.

Der Castrop-Rauxeler und sein Rechtsanwalt Manuel Dreischhoff sind felsenfest davon überzeugt: Auslöser für den lebensgefährlichen und verheerenden Crash vom 18. Juni 2023 war keineswegs ein Fahrfehler, sondern ausschließlich ein Produkt- beziehungsweise Konstruktionsfehler aufseiten von BMW.

Maßgeblich gestützt auf ein Sachverständigengutachten hat Wassim Snbol den bayrischen Autohersteller vor der 1. Zivilkammer am Bochumer Landgericht unter anderem auf Schmerzensgeld (mindestens 6000 Euro), den Ausgleich von Abschleppkosten (1600 Euro), Kosten für einen Wrack-Stellplatz (4500 Euro) sowie den Wiederbeschaffungswert seines total zerstörten BMW (22.500 Euro) verklagt. Insgesamt fordern er und sein Anwalt exakt 35.847,32 Euro plus Zinsen.

Snbol ist sich sicher, dass sein Auto damals auf dem Weg zum Baden nach Haltern am See nur Feuer gefangen hat, weil der sogenannte AGR-Kühler (Abgasrückführungskühler) in seinem BMW mangelhaft gewesen ist. Wie aus dem Nichts hätten seine drei Beifahrer plötzlich während der Fahrt gerufen: „Anhalten, sofort anhalten. Es qualmt.“

In einem von Snbol nach dem Crash eingeholten TÜV-Gutachten legte sich ein Kfz-Brandursachenermittler fest, dass der Brandentstehungsort „auf die Ansaugbrücke“ eingegrenzt werden kann. Weiter heißt es: „In Verbindung mit dem Austritt von Glykol am undichten AGR-Kühler und die Verkokung am AGR-Ventil kann die Brandursache hierauf zurückgeführt werden.“

Der geliebte BMW von Wassim Snbol lag brennend auf dem Dach. Die Feuerwehr löschte die Flammen.
Der geliebte BMW von Wassim Snbol lag brennend auf dem Dach. Die Feuerwehr löschte die Flammen. © Tewe Schefer

Regelrecht entlarvend, so die Snbol-Seite, sei in diesem Zusammenhang eine Rückrufaktion von BMW zu bewerten, die nur einen Tag nach dem Unfall an Wassim Snbol adressiert worden sei.

Darin sei dem BMW-Fahrer mitgeteilt worden, dass ausgerechnet auch der in seinem BMW eingebaute AGR-Kühler nicht den Qualitätsstandards entspreche und es in „sehr seltenen Fällen“ sogar zu einem Fahrzeugbrand kommen könne.

Mangelhafter AGR-Kühler und Fahrzeugbrand: Für Snbol und seinen Anwalt ein unschlagbarer Beweis für die Verantwortung von BMW.

Doch der bayrische Autohersteller hält dagegen. Der per Video aus München nach Bochum in den Gerichtssaal zugeschaltete BMW-Anwalt monierte, dass das von Wassim Snbol – auf Aufforderung von BMW eingeholte – Gutachten „unschlüssig“ und „weitestgehend ohne Begründung“ sei.

Auch sei es doch sehr fraglich, ob angesichts des Überschlagens des BMW nicht möglicherweise doch ein Fahrfehler von Wassim Snbol vorgelegen habe. „Es hat einen Unfall gegeben, die Umstände sind aber völlig unklar“, hieß es aus München. Die Möglichkeit einer gütlichen Einigung per Vergleich lehnte BMW ab.

Dieses Foto von Wassim Snbol und seinem Auto ist in der Zeit vor dem Unfall entstanden. Der junge Mann hat lange für den Wagen gespart.
Dieses Foto von Wassim Snbol und seinem Auto ist in der Zeit vor dem Unfall entstanden. Der junge Mann hat lange für den Wagen gespart. © privat

Richter Jan-Hendrik Feiling kündigte daraufhin an, dass zur Aufklärung des Überschlageunfall- und Brandgeschehens nun alles auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinauslaufe. War nur der Konstruktionsfehler Auslöser? Oder am Ende doch (auch) ein gewisser Fahrfehler?

Die BMW-Seite forderte der Bochumer Richter ausdrücklich auf, zu der AGR-Rückrufaktion Stellung zu beziehen.

Richter will weiteres Gutachten einholen

Bis zu einer Entscheidung, ob und wie viel Schadenersatz Wassim Snbol von BMW zugesprochen werden könnte, werden voraussichtlich noch mehrere Monate vergehen.

„Ich habe noch bis heute Schmerzen“, beklagte der Castrop-Rauxeler Unfallfahrer am Bochumer Landgericht. Die A2 meide er bis heute konsequent: „Da ist mein ‚Liebling‘ vor meinen Augen verbrannt. Bis heute denke ich daran. Ich hasse es jetzt regelrecht Autobahn zu fahren.“

Der völlig demolierte Pkw von Wassim Snbol. In seiner Klage fordert der Castrop-Rauxeler von dem bayrischen Autoriesen Wiedergutmachung für einen Konstruktionsfehler.
Der völlig demolierte Pkw von Wassim Snbol. In seiner Klage fordert der Castrop-Rauxeler von dem bayrischen Autoriesen Wiedergutmachung für einen Konstruktionsfehler. © privat

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 15. Januar 2025.