Neuer Cannabis Club in Castrop-Rauxel Powerflower e.V. will Anbaulizenzen für Hanfgewächse

Cannabisclub Castrop Powerflower will Anbaulizenzen für Hanfgewächse
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In Castrop-Rauxel gründet sich gerade ein neuer Verein. Sein vollständiger Name ist offenbar Cannabisclubcastrop Powerflower e.V. So steht es auf einer Website, die seit einigen Tagen online ist. Die Instagram-Seite des Clubs hatte am Montag schon 75 Freunde, bei Facebook waren es erst 5. Auf Anfrage unserer Redaktion meldete sich ein Team aus vier Leuten, die das Projekt vorantreiben, zurück.

„Wir befinden uns gerade im Aufbau“, antwortete André Lattner, stellvertretend für ein Team mit seinen Kumpels Collin, Timo und Sascha. Sie seien die Gründer, gute Freunde aus der „grünen Branche“, so Lattner weiter, also Gärtner und Gärtnermeister. „Außerdem verfügen wir über ein Team aus Grafikern, Spezialisten im Groß- und Einzelhandel und der Logistik, einem Juristen und jemanden aus der IT-Branche“, erklärte er am Montag (9.10.2023) auf Anfrage unserer Redaktion.

Aber was bezweckt der Verein eigentlich? Erst einmal will er für alle da sein: „Mitmachen kann jeder, der das 21. Lebensjahr erreicht hat und einen Wohnsitz in Deutschland hat“, sagt André Lattner. Man verfüge über Gewächshäuser und das Know-how zum Anbau von Pflanzen aller Art. Bald vielleicht auch über Hanf-Pflanzen?

Der Name des in Gründung befindlichen Clubs lässt das vermuten. Bisher veröffentlichten die Macher aber auf Instagram nur Fotos einer Fetthennen-Blüte und einer Knospenheide. Am Montag nach unserem E-Mail-Austausch zeigte der Club dann Bilder von Flugblättern, die man nun in Shops, Kiosken und Tankstellen auslegen werde. „Willkommen bei unserem Verein für gemeinschaftlichen Anbau und Cannabiskultur – wo Leidenschaft auf Expertise trifft“.

Gesetzentwurf zum Eigenanbau

Der Hintergrund der Initiative ist klar: Das Bundeskabinett beschloss im August einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Eine erste Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene für den Eigenkonsum ist hiermit auf den Weg gebracht.

Die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum stoße an ihre Grenzen, heißt es aus dem Ministerium. Trotz Verboten steige der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen. Cannabis vom Schwarzmarkt sei aber häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden. Es könne verunreinigt sein und mehr THC enthalten als üblich. Konsumentinnen könnten so die Stärke im Vorfeld nicht abschätzen. „Es geht der Bundesregierung darum, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen“, heißt es aus dem Ministerium.

Allerdings nicht ohne klare Regeln: Künftig sollen Erwachsene privat bis zu drei Pflanzen oder in nicht-kommerziellen Clubs Cannabis anbauen dürfen. Über diese soll Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden dürfen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein.

Das sind die Eckpunkte, auf die nun offenbar auch der Club in Castrop-Rauxel gründen wird. Allerdings geht er damit noch vorsichtig um. Auf der Internetseite heißt es am Montag: „In Zukunft könnte der Cannabisclub Castrop seinen Mitgliedern möglicherweise einen früheren und sichereren Zugang zu qualitativ hochwertigem Cannabis bieten, sobald die Legalisierung und Verteilung von Anbaulizenzen erfolgt.“

Verbotszonen für den Jugendschutz

Werbung und Sponsoring für diese Konsumclubs soll direkt verboten werden, so der Gesetzesentwurf. Minderjährige sind ausgeschlossen. Dazu soll es Schutzzonen geben, in denen der Konsum von Cannabis verboten ist. Diese sind mit 200 Metern rund um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten angegeben.

„Das Inkrafttreten ist für Anfang 2024 vorgesehen“, heißt es beim Ministerium weiter. „Ab dann können Erwachsene nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf in Deutschland legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis vorerst weiterhin verboten.“ Vorher muss noch der Bundestag zustimmen. Am Freitag (13.10.2023) geht der Entwurf im Parlament in die 1. Lesung.