Kommunen sollen demnächst leichter Tempo 30 anordnen können. Der Bundestag hat die Anpassung des Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung (StVO) schon beschlossen. Dabei sollen „neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehrs.
Nun muss nur noch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Ziel ist es, dass die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in diesem Jahr verabschiedet wird. Dazu gehört unter anderem, dass auf kommunaler Ebene die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erleichtert werden soll. Rund um Spielplätze, Schulwege, Fußgängerüberwege und kürzeren Strecken zwischen zwei Tempo-30-Zonen, sollen die Kommunen demnächst selbst entscheiden können, ob eine Einrichtung von Tempo 30 an den genannten Stellen sinnvoll ist.
Bis die Folgen auch in Castrop-Rauxel spürbar werden, dürfte es allerdings noch länger dauern. „Bei Gesetzesänderungen, und so weit ist es ja in dem Fall noch gar nicht, dauert es auch immer noch eine Weile, bis die Verwaltungsvorschrift bei den Kommunen ankommt, die die Kommune als rechtliche Grundlage für ihr (neues oder verändertes) Handeln braucht“, antwortete die Pressesprecherin Maresa Hilleringmann auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion.
Ob sich durch die Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes überhaupt etwas in Castrop-Rauxel ändert, ist überdies fraglich: „Streckenverbote vor Schulen, Kitas und Altenheimen sind auch bereits vollumfänglich eingerichtet“, heißt es weiter von der Stadt.
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