Wut über einen „überschwemmten“ Duschraum soll Anfang 2023 Anlass genug für zwei frühere Insassen der JVA in Castrop-Rauxel gewesen sein, einen Mithäftling massiv zu attackieren. Im Prozess vor dem Amtsgericht beteuerten nun beide ihre Unschuld und belasteten sich mehr oder weniger gegenseitig.
Laut Anklage ereignete sich der Zwischenfall am Nachmittag des 24. Januar 2023 in Haus 5. Der Betroffene verließ den Duschraum offenbar, ohne den Boden zu trocknen. Das, so zumindest der Vorwurf, versetzte den 39-jährigen Angeklagten derart in Rage, dass er den Mann mehrfach mit einer Rasierschaum-Flasche schlug. Der 52-Jährige, so die Anklage, kam hinzu und attackierte den Geschädigten mit einem Faustschlag. Der Mithäftling soll unter anderem eine Schädelprellung erlitten haben.

Gefährliche Körperverletzung wird den 39- und 52-Jährigen zur Last gelegt. Beide waschen ihre Hände in Unschuld. Der Jüngere, der den Reigen eröffnet und mit der Flasche auf den Mithäftling eingedroschen haben soll, gab zu Prozessbeginn an, dass er sich sehr wohl über den „überschwemmten“ Duschraum geärgert habe - zumal das nicht der erste Vorfall gewesen sei. Sie hätten diskutiert und es sei laut geworden. Das habe den Mitangeklagten auf den Plan gebracht. Zwischen dem und dem unordentlichen Insassen sei es zur Schubserei gekommen. Er habe eingegriffen, der andere Angeklagte habe zugehauen. Er habe nicht geschlagen - schon gar nicht mit der Flasche. Die habe sich in dem Moment bereits im Duschraum befunden.
Der Ältere wiederum versicherte, dass er es gewesen sei, der lediglich schlichtend eingegriffen habe, als er den Streit auf dem Flur wahrgenommen habe. Ganz gewiss habe er den Mann nicht gehauen. Ob der Jüngere einen Gegenstand in der Hand gehalten habe, das wisse er nicht. Auch habe er keine Verletzungen bei dem Mithäftling gesehen. Dennoch seien er und der Mitangeklagte kurz darauf „festgenommen“ worden. Und er habe die nächsten 13 Monate im geschlossenen Vollzug in der JVA Aachen verbracht. Für nichts. Und für dieses Nichts benannte er auch einen Zeugen - eine weiteren ehemaligen Insassen der JVA Castrop-Rauxel.
Nach den Einlassungen hätte das mutmaßliche Opfer gehört werden sollen. Allerdings verstarb der Mann zwischenzeitlich - unbekannt, woran. Daher musste seine damalige Aussage verlesen werden. Demnach kam er aus der Dusche, vergaß, den Boden zu trocknen. Der jüngere Angeklagte beschwerte sich darüber. Weil es laut wurde, kam der Mitangeklagte hinzu. Der versetzte ihm den Fausthieb, nachdem ihn der andere mit Schlägen mit der Flasche attackiert hatte.
Ein Thema - drei Variationen: Welche die richtige ist, soll demnächst in einem Fortsetzungstermin mit Hilfe von Zeugen geklärt werden.