Bezirksregierung rechtfertigt Abordnungen „Setzen uns für gerechte Unterrichtsversorgung ein“

Behörde zu Abordnungen: „Setzen uns für gerechte Unterrichtsversorgung ein“
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Vier Lehrer vom Adalbert-Stifter-Gymnasium arbeiten ab dem Sommer an Grundschulen in Castrop-Rauxel oder der näheren Umgebung. Was steckt hinter dieser umstrittenen Entscheidung? Wir haben bei der zuständigen Bezirksregierung Münster nachgefragt und schriftlich Antworten von Sprecherin Celina Ungruhe bekommen.

Wie viele Abordnungen gibt es konkret an Schulen in Castrop-Rauxel?

Die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr laufen derzeit. Eine valide Auskunft bezüglich der Anzahl der künftigen Abordnungen kann noch nicht mitgeteilt werden.

Warum sind diese Abordnungen notwendig?

Als Bezirksregierung setzen wir uns im Rahmen der Bildungsgerechtigkeit für eine gerechte Unterrichtsversorgung an allen Schulen ein, um allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu geben. In Bottrop, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen übersteigt das Stellenangebot die Nachfrage, es gibt ein Personaldefizit. Zur gerechten Unterrichtsversorgung sind daher auf der Grundlage des Handlungskonzepts des Schulministeriums für das kommende Schuljahr wieder Abordnungen in die Grundschulen dieser Regionen geplant.

Eine der vier Lehrerinnen und Lehrer, die vom Adalbert-Stifter-Gymnasium abgeordnet werden sollen. Sie hat die Ankündigung dieser Zwangsversetzung sehr schwer getroffen.
Eine der vier Lehrerinnen und Lehrer, die vom Adalbert-Stifter-Gymnasium abgeordnet werden sollen. Sie hat die Ankündigung dieser Zwangsversetzung sehr schwer getroffen. © Tobias Weckenbrock

Wer entscheidet, welche Lehrer eine Schule verlassen müssen?

Beamte und Tarifbeschäftigte können, wenn dienstliche Gründe vorliegen, vorübergehend ganz oder teilweise an eine andere Dienststelle abgeordnet werden. Auf diese Weise können Lehrkräfte an Schulen, die großen Personalbedarf haben, eingesetzt werden. Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung stellt einen dienstlichen Grund von zentraler Bedeutung dar. Über Abordnungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde jeden Einzelfall nach einer Bewertung. Hierbei berücksichtigt sie sämtliche Umstände des Einzelfalls und trifft eine Entscheidung unter Abwägung der dienstlichen Belange (öffentliches Interesse) und den individuellen Belangen der Lehrkräfte.

Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Stellungnahme der Schulleitung berücksichtigen; die Entscheidungszuständigkeit verbleibt jedoch bei der Schulaufsicht. Personell gut aufgestellte Schulen helfen personell weniger gut aufgestellten Schulen.

Wie stehen Sie zu der Frage nach Freiwilligkeit / Zwangsmaßnahme?

Wir können die Stellenbedarfe in den genannten Regionen nicht über Einstellungen und freiwillige Personalmaßnahmen decken. Trotzdem laufen diese Verfahren parallel weiter. Abordnungen sind dann ein Mittel, um Bedarfe decken zu können und allen Kindern des Bezirks die gleichen Bildungschancen geben zu können. Dabei wird zunächst abgefragt, welche Lehrerinnen und Lehrer freiwillig bereit sind, sich abordnen zu lassen.

Die Bezirksregierung bereitet die Abordnungen frühzeitig vor. Dazu gehört, dass Bedarfe und Abordnungsmöglichkeiten frühzeitig erfasst werden, sodass für alle Beteiligten so früh wie möglich Klarheit herrscht. Das war ein Wunsch, der aus den Schulen an uns herangetragen wurde.

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Können Lehrer, die „nominiert“ werden, irgendetwas dagegen tun?

Bei einer Abordnung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Lehrkräfte sind vor einer Abordnung anzuhören. Sie erhalten so die Möglichkeit, Bedenken vorzubringen. In der Regel sind auch die örtlichen Personalvertretungen zu beteiligen. Letztendlich haben Lehrkräfte die Möglichkeit, die üblichen Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt einzulegen.

Liegen Ihnen schon Widersprüche vor?

Nein. Das Verfahren startet gerade erst.

Was halten Sie von der Abordnung der ASG-Lehrer? Abstimmen auf rn.de/castrop