Als er noch Bewohner der Notunterkunft in Ickern war, biss ein Betrunkener einer Polizisten in den Finger.

© Michael Fritsch (Archiv)

Betrunkener rastet aus und beißt Polizistin in den Finger

rnRandale vor Notunterkunft

Alkohol ließ einen Bewohner der Notunterkunft in Ickern völlig ausrasten. Nur mit Mühe konnte er ins Polizeigewahrsam gebracht werden. Jetzt stand er deshalb vor Gericht.

Castrop-Rauxel

, 04.07.2021, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wer in einer städtischen Notunterkunft arbeitet, muss stets besonnen sein, auch wenn es hoch hergeht. Was immer wieder vorkommt zwischen den Bewohnern, von denen manche ihre Hoffnungslosigkeit mit Alkohol verdrängen. Wie der 54-jährige Mann, der innerhalb eines Vierteljahres zwei Mal auf der Anklagebank im Castrop-Rauxeler Amtsgericht Platz nehmen musste.

Zuletzt ging es um den Nikolaustag 2018. Bedrohung, Beleidigung, Angriff von Amtsträgern und körperliche Misshandlung wurden ihm vorgeworfen. „Seinetwegen musste ich zuvor schon mindestens vier Mal die Polizei rufen“, erinnerte sich der 57-jährige städtische Mitarbeiter an den fraglichen Abend. Immer sei Alkohol Grund für die Randale gewesen, die mit einem Platzverweis endete.

Total ausgeklinkt

„Aber das ist in der kalten Jahreszeit problematisch“, gab der Zeuge zu bedenken. „Die Notunterkunft ist die letzte Station vor der Obdachlosigkeit.“ Ein Platzverweis bedeute eine Nacht im Freien, in der Kälte. Deshalb sollte der Angeklagte auch ins Polizeigewahrsam gebracht werden, zum Ausnüchtern. Doch das gestaltete sich mehr als schwierig.

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Die Polizei traf gegen 23.20 Uhr in der Marienburger Straße einen Betrunkenen an, der bei ihrem Anblick „total ausklinkte“, wie es eine 32-jährige Polizistin im Zeugenstand schilderte. Dass die Besatzung der beiden Streifenwagen überwiegend aus Beamtinnen bestand, schien dem heute 54-Jährigen ein Dorn im Auge.

Mehrfach rief er die polnische Beleidigung K…, ein Begriff, der, wie ein Dolmetscher erklärte, sowohl Scheiße als auch Hure bedeuten könne. Da der Angeklagte dabei jedoch die Beamtinnen fixierte, könne man von letzterer Bedeutung ausgehen.

Ortswechsel und Ordnung im Leben

Zuvor hatte der Mann den Mitarbeiter der Stadt bedroht. Hatte ihn angestarrt und war dabei mehrfach mit seinem Finger an seiner Kehle entlanggestrichen. Eine eindeutige Geste. Gegen die Festnahme wehrte er sich mit Tritten, es war ein hartes Stück Arbeit, bis er endlich in einen der Polizeiwagen verfrachtet werden konnte.

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Dort kam es zur nächsten Straftat: Er biss einer Polizistin in den Finger.

„Es war wirklich eine wilde Zeit“, zog der Angeklagte Bilanz, er habe damals viele Probleme gehabt und sie in Alkohol ertränkt. Wie in dieser Nacht, mehr als 2 Promille wurden gemessen.

Inzwischen lebt er in geordneten Verhältnissen. Hat das Bundesland gewechselt, wohnt in einer betreuten Einrichtung, arbeitet in einer Bäckerei und ist trocken. Weil er vor Kurzem wegen ähnlicher Delikte eine dreimonatige Bewährungsstrafe erhielt, wurde diese nun als Gesamtstrafe auf ein halbes Jahr verlängert. Verbunden mit der Hoffnung, dass er nicht rückfällig wird.