Ein Online-Betrug entwickelt sich für den Strafrichter im Amtsgericht zur Geduldsprobe. Immer wieder soll der Fall verhandelt werden. Allerdings fehlt stets etwas Entscheidendes: der Angeklagte.
Der Vorwurf gegen den 21-Jährigen aus Castrop-Rauxel zählt mittlerweile zu den Klassikern unter den Betrugsmaschen im Internet. Laut Anklage bot der im August 2024 ein Handy der Marke Samsung Galaxy A55 über die Online-Plattform „Kleinanzeigen“ an. Der Käufer witterte ein Schnäppchen, überwies 230 Euro auf das Konto des Castrop-Rauxelers und wartete vergeblich auf das Eintreffen des Geräts. Denn offenbar hatte der 21-Jährige von Anfang an nicht vor, seinen Part des Geschäfts zu erfüllen.
Bereits vor einigen Wochen sollte sich der junge Mann mit bewegt-einschlägiger Vergangenheit wegen des aktuellen Betrugsvorwurfs verantworten. Von ihm fehlte jedoch jede Spur. Also wurde das Verfahren ausgesetzt und ein neuer Termin wurde anberaumt. Dazu sollte der Angeklagte polizeilich vorgeführt werden.
Jetzt gab es den zweiten Anlauf – jedoch bot sich das gleiche Bild: Die Anklagebank war leer, da die Polizei den Castrop-Rauxeler nicht auffand. Unter diesen Umständen blieb dem Richter nichts anderes übrig, als die Verhandlung noch einmal auszusetzen. Demnächst gibt es den dritten Termin. Und dann wird der 21-Jährige vor Ort sein. Grund: ein Haftbefehl.