„Einseitige Geschäfte“: Online offerierte die Castrop-Rauxelerin augenscheinlich Ware, die sie nicht besaß und strich das Geld der Abnehmer ein. Und die gingen dann leer aus. Jetzt hätte sie im Amtsgericht auf der Anklagebank sitzen sollen. Hätte.
In sieben Fällen im Zeitraum zwischen März und Oktober 2024, so zumindest der Vorwurf, wurde die junge Frau aus Castrop-Rauxel bei Facebook aktiv. In Gruppen wie „Baby- und Kinderkleidung“ oder „Kindersachen billig“ bot sie unter anderem eine Babywippe, eine Babyrutsche, einen Lauflernwagen, einen Autositz, Babynahrung oder auch Windeln an. Käufer witterten ein Schnäppchen, schlugen zu, zahlten insgesamt rund 200 Euro und warteten vergeblich auf die Lieferung. Denn, laut Anklage hatte die 22-Jährige von Anfang an gar nicht vor, etwas zu verschicken.
Nun sollten diese Vorwürfe verhandelt werden, doch von der Castrop-Rauxelerin, die erst im Dezember 2024 wegen vergleichbarer Taten zu 300 Euro Geldstrafe verurteilte wurde, fehlte jede Spur - und zwar unentschuldigt. Teure Konsequenzen hatte die Betrugsserie für sie trotz Abwesenheit. Auf Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen Strafbefehl mit 1800 Euro Geldstrafe. Sollte die 22-Jährige damit nicht einverstanden sein, hat sie nach Zustellung dieses Strafbefehls zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen.