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Behandlung beim Tierarzt wird für Castrop-Rauxeler Tierbesitzer teurer
Tierarztgebühren
50 Euro Grundgebühr und Abrechnungen bis zum 4-fachen Satz können auf Castrop-Rauxeler zukommen, die mit ihrem Tier zum Tierarzt müssen. Zumindest am Wochenende.
Vielen Tierarztpraxen ist es kaum möglich, Notfalldienste in der Nacht oder am Wochenende anzubieten. Finanziell und Personell ist der Service für kleine Praxen nicht stemmbar und sie müssen die Patienten an weiter entfernte Großkliniken schicken.
Was hauptsächlich ein Problem auf dem Land ist, trifft auch auf Castrop-Rauxeler Tierarztpraxen zu. Wie Tierarzt Dr. Georg Boensing erklärt, gebe es stadtintern keinen organisierten Notdienst mehr und man müsse meist auf umliegende Kliniken verweisen.
Damit sich der Notfalldienst für die Tierärzte stärker lohnt, hat das Bundeskabinett beschlossen, für den Notfalldienst eine Grundgebühr zu erheben und die Behandlungsgebühren zu verändern.
Das sind die Einzelheiten der Neuregelung für Tierärzte
Zu den Einzelheiten der Neuregelung gehören:
- die Einführung einer Notdienstgebühr von 50 Euro Netto. Für den Verbraucher sind das inklusive Mehrwertsteuer 59,50 Euro.
- Gebühren für die eigentliche Behandlung. Tierärzte müssen mindestens den zweifachen Gebührensatz nehmen, dürfen aber je nach Behandlung auch den drei- oder vierfachen Satz verlangen.
- eine Ausweitung der Notdienstzeiten. Der Beginn des Nachtdienstes wird von 19 Uhr auf 18 Uhr vorverlegt. Das Wochenende beginnt für Tierärzte am Freitagabend um 18 Uhr anstatt erst Samstagmittag um 13 Uhr.
Bietet der Tierarzt abends oder an Wochenenden reguläre Sprechstunden an, bleiben sie von der Gebührenerhöhung ausgenommen
Tierarzt Georg Boensing sieht Regelung zwiegespalten
Dr. Georg Boensing selbst sieht die neue Regelung zwiegespalten. Zwar habe er Verständnis, dass Notfalldienste teuer seien und bezahlt werden müssen, er sehe aber auch die Seite der Tierbesitzer. „Stellen Sie sich vor, ihr Hund wird samstags von einem Auto angefahren und hat starke Verletzungen. Da können sie nichts dafür und sollen dann Gebühren zahlen, die nicht gerade niedrig sind.“
Vielmehr sei er für individuelle Sprechzeiten. Gehe es zum Beispiel um Folgebehandlungen die er außerhalb seiner regulären Sprechzeiten an einem Samstag anbieten könnte, dann würde er dafür keine Notfallzuschläge verlangen wollen. „Wenn ich dazu aber nun gesetzlich verpflichtet bin, kann ich das leider nicht mehr ändern. Dann müsste ich überlegen, ob man vielleicht eine zusätzliche Sprechstunde am Samstag einrichtet.“
Tipps vom Tierarzt
Der Tierarzt hat aber auch einige Tipps für Besitzer von Tieren.
- Für einen medizinischen Notfall Geld in der Reserve haben
- Eine Tierkrankenversicherung abschließen und vorher checken, bis zu welchem Gebührensatz sie die Kosten erstatten
- Frühzeitig den Tierarzt aufsuchen und nicht erst warten. „Häufig sind die Notfälle gar keine Notfälle, sondern nur ein Aufschieben des Arztbesuches.