Autofahrerin auf der A2 bedrängt und bedroht SUV-Fahrer raste vorbei und zeigte eine Waffe

Auf der Autobahn 2 bedrängt und bedroht: SUV-Fahrer zeigt Waffe
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Es muss der reinste Horror gewesen sein, den Zeugen im Gerichtssaal noch einmal Revue passieren ließen: Am 21. April bedrängte ein SUV am Nachmittag einen kleinen Pkw auf der A2 bei Henrichenburg. Nachdem er einen Spurwechsel erzwungen hatte, richtete der Fahrer im Vorbeirasen eine Waffe auf die Frau am Steuer des Pkw.

Noch während die Polizei diesem Hinweis folgte, kam eine neue Meldung hinzu. Von einem 30-Jährigen, der sich auf der Abfahrt bei Herten nur mit einem brisanten Manöver in Sicherheit bringen konnte.

Auf Standstreifen gerettet

„Ich sah im Rückspiegel meines kleinen Seat nur noch einen Kühlergrill, so nah war der weiße SUV hinter mir“, schilderte er die Situation. Er konnte sich auf den Standstreifen retten. Auch der entgegenkommende Verkehr habe sich ganz rechts halten müssen.

Deshalb hielt der Zeuge kurz darauf an, als er zwei Streifenwagen sah, schilderte den Vorfall. Und war erstaunt, als er kurz danach auf einem Parkplatz den SUV entdeckte. Er informierte die Polizei in der Annahme, dass diese den Wagen sucht.

22 Schuss Munition im Auto

Was exakt zutraf. Einer Intuition folgend, fuhren die Beamten der Autobahnpolizei den Pendlerparkplatz ein zweites Mal an, obwohl sie den SUV bei einer ersten Kontrolle eine Viertelstunde zuvor nicht angetroffen hatten. Nun stand der Audi Q7 da, leer und unverschlossen.

„Ein Stückchen weiter hockte eine Person, zeigte auf den Autoschlüssel, der in den Brennnesseln lag“, beschrieb einer der Beamten die ungewöhnliche Situation. Eine Kommunikation sei nur per Handy-Übersetzung möglich gewesen. Im SUV fanden die Beamten neben einer Schreckschusspistole 22 Schuss Munition und Reizgas.

Markante Nase

Dass es sich um den gesuchten Drängler handelte, bestätigten Zeugen, als sie mit dem Polizeiauto langsam am Angeklagten vorbeifuhr. Markante Nase und nach hinten gegeltes Haar: So hatte ihn der Seat-Fahrer beschrieben und erklärt, dass der Angeklagte allein im Wagen gewesen sei.

Das stellte der Verteidiger des 30-jährigen Angeklagten, der an beiden Verhandlungstagen schwieg, dennoch in Abrede. Er wollte die Waffe auf Fingerabdrücke untersuchen lassen. „Nicht erforderlich“, wies der Richter den Antrag ab.

Immer wieder Raserei

Das Verkehrsregister des Angeklagten weist bereits mehrere einschlägige Einträge wegen Raserei auf. Der Strafrichter verhängte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und machte zur Auflage, dass der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren keinen neuen Führerschein beantragen darf. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro an das Kinderhospiz in Datteln zahlen.