Die zeitlichen Abläufe bei den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes zum Terrorverdacht gegen zwei Castrop-Rauxeler waren offenbar sehr eng. Der Rechtsausschuss des Landtages beschäftigte sich Anfang der Woche schon mit dem Thema. Jetzt stand der Anti-Terror-Einsatz von Castrop-Rauxel vom 7./8.1.2023 auch im Innenausschuss des Bundestages in Berlin auf der Agenda. Und da gab der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes den Politikern weitere Details preis, die noch nicht bekannt sind. Wir sprachen nach der Sitzung am Mittwoch (18.1.) mit einem Teilnehmer.
BKA-Vizepräsident Jürgen Peter sprach vor den versammelten innenpolitischen Vertretern der Fraktionen über die Festnahmen und Hintergründe zum Terrorverdacht gegen zwei Iraner (25 und 32 Jahre alt). „Was deutlich wurde: Wir haben wirklich Glück gehabt, dass es diesen Hinweis von einem ausländischen Geheimdienst gab“, erklärte der CDU-Abgeordnete Michael Breilmann nach der Sitzung. Auf dem Radar der inländischen Geheimdienste standen beide offensichtlich nicht.
Breilmann war als Ausschussmitglied für die CDU/CSU-Fraktion in der rund einstündigen Sitzung. Auf die Frage, welcher Geheimdienst einen Hinweis gab, wurde das amerikanische FBI weder bestätigt noch wurden die Medienberichte dementiert. Durch die Hinweise, die man bekommen habe, vor allem auf eine IP-Adresse, über die im Messenger-Dienst Telegram zu den Plänen kommuniziert wurde, habe das BKA noch soeben wichtige Informationen des zuständigen Providers erhalten können. „Die IP-Adresse ergab dann tatsächlich Treffer“, so Breilmann. Die Daten seien zur Zeit der Anfrage des BKA 6,5 Tage alt gewesen. Nach sieben Tagen wären sie gelöscht worden.

In Bezug auf die Befugnisse der Behörden zur Telekommunikationsüberwachung habe sich die Haltung im zuständigen Ministerium der Bundesregierung offenbar nicht geändert. Man reagierte ausweichend und wolle erst die weiteren Ermittlungen in diesem aktuellen Fall abwarten, berichtete Breilmann aus dem Ausschuss. Es geht dabei u.a. um die sogenannte Verbindungsdatenspeicherung, zu der es ein recht aktuelles EUGH-Urteil gibt.
Für Breilmann zeige dieser aktuelle Fall, dass man im Rahmen des Urteils nun Befugnisse und gesetzliche Regelungen zur Verbindungsdatenspeicherung der IP-Adressen schaffen müsse, auch um aus der Abhängigkeit ausländischer Nachrichtendienste herauszukommen.
Breilmann für mehr Datenspeicherung
Ohne klare gesetzliche Pflicht speichern die Telekommunikationsunternehmen ihre Daten aktuell unterschiedlich lange. Zu oft sind die Daten deshalb nicht mehr vorhanden, wenn sie von den Sicherheitsbehörden angefragt werden. „Eine Speicherung ist nach dem Urteil zulässig u.a. zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität“, so der Castrop-Rauxeler Innenpolitiker, selbst vor seinem Bundestagsmandat als Rechtsanwalt in Castrop-Rauxel tätig.
Für ihn sei die Situation besonders, weil er als Castrop-Rauxeler direkt von diesem Terrorverdacht betroffen gewesen sei. Auch generell lasse ihn dieser Vorfall mit einem beunruhigenden Gefühl zurück. Deswegen dürfe man seiner Ansicht nach nicht so einfach zur Tagesordnung übergehen.
In der Nacht vom 7. auf den 8. Januar wurden im Castrop-Rauxeler Stadtteil Habinghorst Monir und Jalal J. festgenommen. Die beiden Brüder sollen einen Giftanschlag geplant haben, der schon für Silvester vorgesehen war. Es soll einen islamistischen Hintergrund haben, obwohl die beiden Iraner bisher nicht in dieser Weise aufgefallen waren.
Über die Pläne gibt es einen Austausch der beiden über den Messenger-Dienst Telegram. Bei einer weiteren Wohnungsdurchsuchung am Freitag wurde eine verdächtige Substanz gefunden. Beide sind zurzeit in Untersuchungshaft. Der Jüngere der beiden büßt derzeit noch eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes ab, war aber auf dem Wege der Lockerungen und hatte darum Freigang am Wochenende.