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ADFC kritisiert Fahrrad-Schutzstreifen: „Mordstreifen“ auch an Straßen in Castrop-Rauxel
Fahrrad-Verkehr
Wo Straßen für Radwege zu schmal sind, werden oft Schutzstreifen genutzt. Martin Kühl-Lukas vom ADFC Castrop-Rauxel: „Die sind Horror pur.“ Etwa am Parkbad Nord und an der Ickerner Straße.
Fahrradschutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie am Fahrbahnrand markiert. Radfahrer sollen dort Vorrang haben. Zu finden sind sie in Castrop-Rauxel beispielsweise an der Herner-, Recklinghauser-, Leveringhauser und Ickerner Straße. Sie werden dort eingesetzt, wo Straßen für Radwege zu schmal sind.
Die Regeln sind nach Angaben von Martin Kühl-Lukas, Vorsitzender des ADFC Castrop-Rauxel vielen nicht bekannt.
- Anwendung: Üblicherweise werden Fahrradschutzstreifen innerorts angelegt und das auf Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h erlaubt ist. Außerorts und in Kreisverkehren sind keine Schutzstreifen zugelassen. Die Breite des Schutzstreifens beträgt mindestens 1,25 Meter und höchstens 1,60 Meter.
- Benutzungspflicht: Da es sich nicht um einem ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt. Für motorisierten Verkehr ist es verboten, den Streifen durchgängig zu befahren.
- Halten und Parken: Das kurzeitige Halten ist gestattet, das Parken nicht. Der Schutzstreifen kann überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.
Nach Angaben von Kühl-Lukas passieren an Straßen mit Fahrradschutzstreifen immer wieder Beinah-Unfälle oder auch echte Unfälle: „Nicht umsonst heißen die in den Niederlanden Mordstreifen“, so der ADFC-Experte. Dort seien die Schutzstreifen wieder abgeschafft worden - zu gefährlich.
Denn, egal ob Radweg, Schutzstreifen oder gar keine Markierung: Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass von Radfahrern, die überholt werden 1,50 bis 2 Meter Abstand gehalten werden muss. Das werde vielfach nicht beachtet. „Die Schützstreifen müssen in der Breite genormt werden“, fordert Kühl-Lukas, der von Radwegen träumt, die mit Pollern abgegrenzt sind.
Rückenwind bekommt er von dem Castrop-Rauxeler Günter Gerhard, der die Situation am Parkbad Nord im Fokus hat. Zwischen dem Parkstreifen und dem Schutzstreifen ist dort - wie auch an der Ickerner Straße - kein Sicherheitsabstand. Das führt dazu, dass Radfahrer einerseits gefährdet sind durch sich öffnende Autotüren und andererseits dadurch, dass Autofahrer es laut Gerhard „nicht schaffen, ihr Auto ganz auf dem Parkstreifen zu parken und auf dem Schutzstreifen stehen“.
Er fordert, dass das Ordnungsamt entschlossener Bußgelder verhängt. „Sonst müssen die Radfahrer im Slalom um die Autoecken pendeln.“ Gerhard: „Wenn das nicht regelmäßig kontrolliert und geahndet wird, verdienen die dortigen Schutzstreifen diesen Namen nicht.“
Stadtsprecherin Uta Stevens erklärt: Der Sicherheitsabstand ist immer einzuhalten und sieht innerorts 1,50 Meter und außerorts 2 Meter vor. Er ist unabhängig davon, ob Autos in die Fahrbahn hinein parken oder Radfahrer regelwidrig neben dem Radweg oder ganz außen auf dem vorhandenen Radweg fahren.
Verbesserungsvorschlag für Parkbad-Situation
Zudem erinnert sie an Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Günter Gerhard schlägt für die Situation am Parkbad vor: „Die Stadt könnte den Radfahrern und den mäßig befähigten Autoparkern helfen, indem mit Fahrbahnfarbe die erste Gehwegplatte (40 cm) dem Parkstreifen zugeschlagen wird und dafür am Bordstein 25 cm Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen hin abgezwackt werden.“
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