Nach Unfall mit Kindern
92-Jähriger gibt vor Gericht seinen Führerschein ab
Er lässt das Auto stehen und wechselt zu einem elektrischen Rollstuhl. Mit diesem Deal hat ein 92-jähriger Autofahrer eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr abwenden können. Dem Castrop-Rauxeler wurde vorgeworfen, im Mai zwei Kinder mit seinem Auto erfasst und überrollt zu haben.
Die Folgen des Unfalls: Eines der beiden siebenjährigen Kinder erlitt einen Beinbruch, dem anderen wurde das Bein schmerzhaft verdreht. Den Vorfall, der sich abends gegen 21 Uhr in einer Anlieger- und Spielstraße ereignet hat, beobachtete eine Zeugin vom Fenster aus. Bei der Polizei hatte sie zu Protokoll gegeben, dass der Senior mit seinem Fahrzeug vorschriftsmäßig im Schritttempo gefahren sei.
Die beiden Kinder hätten mit Kreide den Asphalt bemalt, zunächst verborgen durch eine Hecke. Als die dann plötzlich vor das Auto liefen, geschah es. Leichtsinn bzw. Unvorsichtigkeit war seitens des Fahrers also nicht Grund für den Unfall.
Führerschein aus dem Jahr 1945
Der Führerschein des 92-Jährigen wurde sofort von der Polizei beschlagnahmt - und am Dienstag im Amtsgericht Castrop-Rauxel interessiert unter die Lupe genommen. Ausgestellt im Jahr 1945 waren die Eintragungen noch in Sütterlin-Schrift. Dieser Seltenheitswert ist auch der Grund, weshalb der Senior das Dokument unbedingt wiederhaben möchte. Entwertet. Denn er ist damit einverstanden, dass der Führerschein dem Straßenverkehrsamt zugesandt wird, mit der Bitte, ihn ungültig zu machen und dann an den Besitzer zurück zu geben.
„Meine Kinder haben mir sowieso verboten, noch einmal Auto zu fahren“, sagte der Senior dem Richter. Und er unterstrich, auch selbst überzeugt zu sein, dass dies die richtige Entscheidung sei.
Bußgeld und Umstieg auf einen "Scooter"
Die Versicherung, unwiderruflich auf den Führerschein zu verzichten, wurde im Gerichtssaal sofort aktenkundig gemacht. Mit eben dem Zusatz, dass dem Inhaber im Gegenzug erlaubt wird, sich auf öffentlichen Wegen mit einem elektrischen Krankenfahrstuhl fortzubewegen. Die auch "Scooter" genannten vierreifigen Fahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.
Zusätzlich wurde dem Mann ein Bußgeld über 500 Euro auferlegt. Sobald er die Summe überwiesen hat, wird das Verfahren eingestellt.