Was darf ich tun im Wald? Einiges ist klar, Manches ist einleuchtend, Anderes ist kompliziert. Wir listen zehn Dinge auf, die in den Wäldern erlaubt sind – und zehn Dinge, die verboten sind.
Die Europastadt im Grünen bietet viele Wald- und Freiflächen zum Erholen und Erkunden. Doch wie überall, gelten auch in den Wäldern Regeln. Manche zum Schutz des Waldes und seiner Bewohner und manche zum Schutz der Besucher. Wir haben mit Matthias Klar, dem für Castrop-Rauxel zuständigen Revierförster des RVR Ruhr Grün, eine Art Wald-Knigge erstellt.
Erlaubt: 1. Spazieren gehen
Man darf im Wald spazieren gehen, auf den Wegen und daneben. Hier müssen sie aber Vorsicht walten lassen. „Ich rate davon ab, die Wege zu verlassen. Gerade bei der Trockenheit der letzten Zeit können auch große Äste ohne ersichtlichen Grund aus einer Höhe von bis zu 35 Metern herunterfallen“, warnt Klar. Auch können Spaziergänger beim Marsch durch das Unterholz Pflanzen beschädigen und Wildtiere aufschrecken. Also: Lieber auf den Wegen bleiben. Es gibt auch absolute Sperrgebiete im Wald: Kulturen und Dickungen, Flächen deren Neubepflanzung der Aufforstung des Waldes dienen, dürfen nicht betreten werden.
2. Fahrrad fahren
Wer lieber mit dem Rad unterwegs ist, kann dies auch im Wald tun. Allerdings nur auf den Wegen. Und hier gilt wie immer: „Rücksicht nehmen, auf Spaziergänger, auf Hunde und auf andere Radfahrer“, sagt Klar. Denn in den Castrop-Rauxeler Wäldern sind alle Wege kombinierte Rad- und Wanderweg. Und bei der Fahrt durch den Wald gibt es Dinge, auf die mehr aufzupassen sind als im Stadtverkehr. Denn herumliegende Äste oder aus dem Boden wachsende Wurzeln stellen ein zusätzliches Risiko da. Deshalb wird nachdrücklich zum Helm geraten.

Erlaubt: auf Wegen Rad zu fahren, so wie es Förster Andreas Weber hier tut. © Bernd Paulitschke
3. Den Hund ausführen
Ein Wald ist für viele Hundebesitzer der perfekte Ort, um dem geliebten Haustier ein wenig Freiraum und Natur zu bieten. Auch dafür gelten klare Regeln. Solange man sich auf den Wegen aufhält, darf der Hund frei laufen. Verlässt man diese jedoch und es geht ins Gestrüpp, ist der Hund unbedingt an der Leine zu führen. „Aus Rücksicht auf die Tierwelt“, so Klar. Er rät dazu, auch auf den Wegen Rücksicht auf andere Spaziergänger zu nehmen. „Man weiß nie, wie andere Hunde reagieren, und es gibt ja auch Menschen, die einfach Angst vor Hunden haben.“ Lieber einmal mehr anleinen, ist hier das Motto. Und sollte der Hund sein Geschäft verrichten: Kein Problem, solange er es nicht auf dem Weg oder dem Parkplatz macht. „Im Busch ist das in Ordnung, aber für alles andere: Nehmt eine Tüte mit und macht es weg“, rät Klar.
4. Picknicken
Gegen ein Picknick im Wald ist nichts einzuwenden, wenn man dafür nicht die Natur stört. Einfach auf eine Bank setzen oder einen der dafür vorgesehenen Picknickplätze aufsuchen. „Und natürlich nach dem Essen den Abfall und die Reste wieder mitnehmen“, sagt Klar.
5. Klettern
Auch wenn es erlaubt ist: Das Klettern auf Bäume bleibt eine gefährliche Angelegenheit. Man gefährdet dabei nicht nur sich selbst. Wenn man die Tragkraft eines Astes überschätzt, können durch ihn auch am Boden stehende oder spazierende Menschen getroffen werden. Außerdem wird der Baum beschädigt. Alles in allem rät Forstmann Klar von Kletterpartien ab.

Erlaubt: querfeldein und fernab der Wege durch den Wald zu gehen. © Bernd Paulitschke
6. Reiten
Reiten ist erlaubt, aber nur auf speziell gekennzeichneten Reitwegen. Zum einen dient das dem Schutz der Wanderwege, da alleine schon das Führen eines Pferdes eine enorme Belastung für sie darstellt. Zum anderen dient es der Gefahrenvermeidung. Klar: „Bei dem großen Hundeaufkommen, das wir hier haben, kann es schon mal eng werden. Und wenn dann ein Pferd durchgeht...“
7. Tiere beobachten
Wer Wildtiere beobachten will, ist im Wald richtig. Doch auch dabei gibt es Vorgaben zu beachten. Das Wichtigste ist: leise sein. Die meisten Tiere, wie etwa Rehe, werden durch Geräusche verschreckt und flüchten. Anders sieht das bei Wildschweinen aus. Diese können, vor allem wenn Frischlinge dabei sind, aggressiv werden. Deshalb wird geraten, Wildtiere nur aus Entfernung und mit Fernglas zu beobachten.
8. Tiere füttern
Noch eine Sache, die erlaubt ist, von der jedoch abgeraten wird: „Die Tiere haben hier genug Fläche zum äsen“, sagt Klar. Sollte es nicht zu Extremsituationen wie einer lang anhaltenden Schneedecke kommen, „tut man dem Wild genug Gutes, wenn man es einfach in Ruhe lässt.“
9. Singen
Es spricht nichts gegen ein Liedchen beim Waldspaziergang. Kurzzeitige „Lärmbelästigung“ sei kein Problem für die Tiere. Selbst wenn jemand mit Bollerwagen, Bier und Musik durch den Wald gehe, sei alles in Ordnung. Solange man sich dabei nicht zu lange an einem Ort aufhalte und keinen Müll hinterlässt. Wichtig ist, weder Tiere noch andere Spaziergänger langfristig zu belästigen.
10. Beeren und Pilze sammeln
Wen bei einem gemütlichen Spaziergang durch den Wald der Heißhunger packt, der kann sich an den Beeren am Wegesrand bedienen. Allerdings sollte man sich auf Beeren beschränken, die in einer Höhe von mehr als einem Meter wachsen. Ansonsten läuft man Gefahr, sich einen Fuchsbandwurm einzufangen. Auch bei der Wahl der Beeren sollte man vorsichtig sein. Die Beeren des Schwarzen Holunders zum Beispiel kann man essen, nicht aber die des Hirschholunders. Vom Pilz sammeln rät Klar generell ab, wenn man nicht Pilzexperte ist. Außerdem: „Wir haben dieses Jahr eh keine guten Bedingungen dafür. Pilze brauchen es warm und feucht, und an Feuchtigkeit mangelt es dieses Jahr.“

Verboten: im Wald zu rauchen oder Feuer zu machen – zumindest im Sommer. © Bernd Paulitschke
Verboten: 1. Feuer machen oder rauchen
„Feuer ist ein absolutes No-Go im Wald“, betont Matthias Klar. Nicht einmal das Rauchen ist zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober im Wald erlaubt. „Bei der Trockenheit dieses Sommers herrscht absolute Brandgefahr“, so Klar. Wer trotzdem im Wald zündelt, kann mit Strafen von bis zu 2500 Euro rechnen.
2. Müll abladen
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber: „Der Wald ist keine Müllkippe“, warnt Klar. Egal ob Coladose oder Autoreifen, Müll stört das Ökosystem. So kostet das achtlose Entsorgen einer Dose schon zwischen 10 und 25 Euro, bei einer Ladung Reifen oder sogar chemisch aggressivem Müll wie Autobatterien, kann das Bußgeld Zehntausende Euro betragen. Ein weiteres Problem ist die Entsorgung von Grünschnitt. Hierbei bestehe die Gefahr, dass fremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, sich im Wald ausbreiten und die heimische Flora gefährden. „Wenn man sieht, wie zum Beispiel sein Nachbar Grünabfälle in den Wald fährt, sollte man als Bürger die Courage haben und sich als Zeuge zur Verfügung stellen, damit ein Exempel statuiert werden kann“, bittet Matthias Klar.

Verboten: den Müll im Wald zu hinterlassen oder ihn dort abzukippen. © Bernd Paulitschke
3. Auto fahren
Auto fahren ist auf Waldwegen verboten. Darauf stehen Strafen von 25 bis 120 Euro und bei Gefährdungsfällen oder einem Unfall kommt sogar noch ein Punkt in Flensburg dazu. „Die Einzigen, die hier fahren dürfen, sind wir vom RVR sowie Polizei und Feuerwehr“, sagt Klar.
4. Querfeldein Fahrrad fahren/Downhill
Quer durch den Wald geht es nur als Fußgänger. Auch Mountainbiker haben auf den Wegen zu bleiben. Auch schnelle Bergabfahrten, Downhill genannt, sind im Wald verboten. Hierbei gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
5. Querfeldein reiten
Hierbei gilt das Gleiche wie für Radfahrer, nur dass hier nicht die Gefahr für andere im Vordergrund steht, sondern das Stören und Zerstören der Natur.

Schützenswert: das Ökosystem im Wald - vom kleinen Pflänzchen bis zum großen Baum, von der Ameise bis zum Reh. © Bernd Paulitschke
6. Campieren
Das Schlafen im Wald ist verboten, mit oder ohne Zelt. „Die Pfadfinder vom Stamm Nordlicht sind die Einzigen in der Stadt, die das dürfen. Und das auch nur mit einer Sondergenehmigung“, so Förster Klar. Die Strafen für unerlaubtes Campen im Wald rangieren zwischen 5 und 300 Euro.
7. Über Baumstämme laufen
Über Baumstammstapel zu laufen, ist gefährlich. Und verboten. Man kann sich nicht nur verletzen, indem man vom Stamm abrutscht, man kann auch den gesamten Stapel ins Rollen bringen und sich dabei ernsthaft einklemmen oder Knochen brechen.

Verboten: über herumliegende Baumstämme zu laufen. © Bernd Paulitschke
8. Etwas absägen oder abschlagen
Einzelne herumliegende Äste einzusammeln, ist kein Problem. Wenn man jedoch mit Axt oder Säge versucht, sich im Wald Holz zu beschaffen, sieht das ganz anders aus. Wer einen Baum fällt, muss mit einer Strafe von bis zu 12.500 Euro rechnen. Wer ihn dann noch mitnimmt, macht sich auch des Diebstahls schuldig.
9. Jagen ohne Genehmigung oder Fallen aufstellen
Das ist strengstens verboten. „Auch Bogenjagd ist Wilddieberei“, sagt Klar. Man wisse zudem nie, ob Spaziergänger in Zielnähe sind, die man treffen könnte, wenn man das Ziel verfehlt.
10. Hochsitze betreten
„Der Hochsitz ist eine Jagdeinrichtung, die der Pächter oder Besitzer benutzt, um Wild zu beobachten oder zu erlegen“, sagt Klar. Er ist somit fremdes Eigentum und denen vorbehalten, die ihn besitzen oder pachten. Also: Das Erklettern eines Hochsitzes ist tabu.
Jahrgang 1977 - wie Punkrock. Gebürtiger Sauerländer. Geborener Dortmunder. Unterm Strich also Westfale.
