Zwei Jahre und vier Monate Haft lautet die Strafe für einen 27-jährigen Mann aus Werdohl. Der Zoll hatte ihn mit zwei Kilo Marihuana im Kofferraum an der deutsch-niederländischen Grenze gestoppt.

© Stefan Grothues

Zwei Kilo Marihuana im Kofferraum: Über zwei Jahre Haft für Kurier

rnSchöffengericht

Von den zwei Kilo Marihuana im Kofferraum will ein 27-Jähriger nichts gewusst haben, als der Zoll ihn stoppte. Das Schöffengericht glaubte ihm nicht und fällte am Dienstag ein hartes Urteil.

Ahaus

, 16.05.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Mit rund zwei Kilo Marihuana im Kofferraum wurde im Dezember 2019 ein heute 27-jähriger Mann von einer Zollstreife am Grenzübergang Beßlinghook gestoppt. Die Fahrt kommt den Mann aus Werdohl im Sauerland teuer zu stehen: Er muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat am Dienstagmorgen das Schöffengericht in Ahaus gefällt.

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Der Mann war damals mit zwei weiteren Männern in seinem eigenen Pkw und einem angemieteten Fahrzeug erst in die Niederlande gefahren und dann bei der Rückkehr vom Zoll gestoppt worden. Die Tüte mit zwei Kilo Marihuana hatte einer der Mittäter in den Niederlanden in den Kofferraum gelegt. „Das habe ich gesehen“, sagte der Mann. Vor Gericht beteuerte er aber, dass er von den Drogen nichts oder nur oberflächlich gewusst habe. Für die Fahrt waren ihm 300 Euro versprochen worden, die er jedoch nie erhalten habe.

27-Jähriger will von Drogen im Kofferraum nichts gewusst haben

Er sei lediglich angesprochen worden, ob er Autos besorgen und in die Niederlande und zurück fahren könne. „Ich hab mir gedacht, dass es wohl irgendwie um Drogen geht, mehr aber nicht“, sagte er. Auch seien ihm die anderen Täter nur flüchtig bekannt gewesen. Der Richter glaubte ihm nicht.

Zwar waren die beiden anderen Täter nicht vor Gericht erschienen – angeblich weil sie kurzfristig erkrankt waren – allerdings verlas der Richter das Protokoll einer Vernehmung eines Mittäters beim Zoll. Der hatte da ausgesagt, dass er den 27-Jährigen ausdrücklich für eine Drogenkurierfahrt angeheuert habe. „Warum sollte der sich das ausdenken?“, fragte der Richter den Angeklagten.

Sachverständiger hält Angeklagten für voll schuldfähig

Auch die Aussage, er habe nichts von den Drogen gewusst oder sich nichts dabei gedacht, als ein anderer Täter ihm eine große Plastiktüte in den Kofferraum legte, kaufte der Richter dem Angeklagten nicht ab. „Es liegt doch auf der Hand, dass Sie Drogen transportieren sollten“, sagte er. Und weiter: „Ganz dumm sind Sie ja nicht.“ Ein Arzt bestätigte, dass der Angeklagte zwar leicht manipulierbar sei und ein schlichtes Gemüt habe. „Von einer psychologischen Erkrankung oder einer verminderten Schuldfähigkeit kann aber keine Rede sein“, sagte er vor Gericht.

Doch selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft räumte in ihrem Plädoyer ein, dass man die Tat als minderschweren Fall beurteilen könne. Damit wäre eine Bewährungsstrafe möglich geworden. Daran wollte sie allerdings eine monatliche Geldauflage koppeln, um den 27-Jährigen an seine Tat zu erinnern.

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Die Verteidigerin hatte ebenfalls um eine Bewährungsstrafe für ihren Klienten gebeten. Natürlich komme man weder an der nicht-geringen Menge noch an der gemeinschaftlichen Einfuhr vorbei. Allerdings lasse sich ihr Mandant eben leicht beeinflussen. Er bereue die Tat und habe von weiteren Taten Abstand genommen.

Vergleichbarkeit mit anderen Taten müsse gewahrt bleiben

Richter und Schöffen folgten dem jedoch nicht. Monatlich bekomme es das Amtsgericht in Ahaus fünf bis sechs Mal mit illegaler Einfuhr von Drogen zu tun. Dabei gelte die 25-fache Überschreitung einer nicht-geringen Menge als Grenzwert für einen minderschweren Fall. „Wenn sonst alle Faktoren stimmen“, schränkte der Richter ein. Bei den zwei Kilo Marihuana handele es sich allerdings um eine fast 50-fache Überschreitung. Schon um die Vergleichbarkeit zu anderen Urteilen zu gewährleisten, sei keine mildere Strafe möglich.

Dem 27-Jährigen hätte von Anfang an klar sein müssen, auf was er sich einlässt. „Ich glaube Ihnen, dass Sie von der Menge nichts gewusst haben“, erklärte er dem Angeklagten. „Aber Sie haben sich auch nicht dafür interessiert. Es hätten auch fünf Kilo sein können.“ Schon deswegen handele es sich um eine Tat mit bedingtem Vorsatz. Verurteilt wurde der Mann schließlich wegen Einfuhr und Beihilfe zum Handel mit Drogen in nicht geringer Menge.

„Und ich weiß auch, dass Sie Berufung einlegen werden“, schloss der Richter die Verhandlung. Das Urteil nahm der 27-Jährige äußerlich ungerührt zur Kenntnis. Auch während der Verhandlung hatte er meist nur auf die Tischplatte vor ihm gestarrt.