Wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte musste sich ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Speziell sein Verhalten vor Gericht stieß dem Richter auf – mit erheblichen Folgen.

Ahaus

, 17.08.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Aus der Untersuchungshaft heraus wurde ein 31-jähriger Mann aus Guinea in den Saal des Amtsgerichts geführt. Dass er diesen letztlich auch wieder in diese hinein verlassen musste, das hatte er sich nicht zuletzt durch sein Verhalten während der Hauptverhandlung selbst zuzuschreiben.

In der Summe hatte der zuständige Richter eine „Unbelehrbarkeit“ festgestellt – und ein Verhalten, das er „so noch nicht oft erlebt“ habe: „Damit haben Sie sich eine günstige Sozialprognose verbaut.“ Die Folge: Der Angeklagte muss nun für ein Jahr und drei Monate hinter Gittern.

Drei Vorwürfe der Körperverletzung

Gleich in drei Fällen der Körperverletzung musste sich der 31-Jährige, der seit März 2014 in Deutschland lebt, vor Gericht verantworten. Sämtlich waren diese gegen seine Frau gerichtet, die als Nebenklägerin aufgetreten war. Die 49-Jährige wohnt zurzeit in Ahaus. Und in ihrer Wohnung, in der der Angeklagte immer wieder übernachtete, wenn er in Ahaus arbeitete, kam es im Januar und März zu den ersten beiden Übergriffen, aus denen die Zeugin Hämatome und Prellungen davontrug.

Nach dem zweiten Vorfall hatte die Frau, die ebenfalls aus Guinea stammt, Anfang April einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt. Darauf durfte sich der Angeklagte dieser ein halbes Jahr lang nicht mehr nähern. Dennoch kam es im Juni zu einer weiteren Tat, als der Angeklagte die Frau überraschend in Ahaus besuchte.

Untersuchungshaft wurde angeordnet

Nach einem erneuten Streit verletzte er die Frau dann mit einem Messer an der Hand, zudem brach er ihr einen Finger. Ebenso drohte er ihr mit dem Tode, sollte diese die Polizei informieren. Nach diesem Vorfall wurde der 31-Jährige wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.

Rund fünf Stunden dauerte der Prozess – auch weil sich der Angeklagte immer wieder in Widersprüche verstrickte. Die Abweichungen von seinen Aussagen bei der Polizei begründete er damit, dass er „aufgeregt“ sei und dass es „Sprachprobleme“ gegeben habe. Während ihrer Zeugenaussage brach die Nebenklägerin mehrfach in Tränen aus.

Ihre Verletzungen belegte sie durch diverse Atteste, unter den Folgen leide sie noch heute – auch körperlich. Von den Verletzungen habe der Angeklagte nichts gewusst, erklärte dieser. Die Zeugin betonte, dass sie ihren Mann „immer noch liebe“. Dass sie sich gleichzeitig „vor ihm fürchte“, zeigte ihre schwierige Lage. Erst auf Anraten ihres Arztes war sie letztlich zur Polizei gegangen, um den ersten Fall anzuzeigen.

Verhandlung hat eine Vorgeschichte

Als der Richter dann auf einen Registereintrag wegen zwei weiterer Fälle von Körperverletzung gegen die gleiche Person aus dem Jahr 2019 hinwies, wurde der Angeklagte laut. Für sein Verhalten entschuldigte er sich später. Auf die Frage, warum er die Angeklagte denn nicht einfach in Ruhe lasse, hatte er keine schlüssige Antwort. Gleich drei Briefe hatte er seiner Frau aus dem Gefängnis heraus noch geschrieben, in denen er sie aufforderte, die Anzeigen zurückzunehmen.

Zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete der Antrag der Staatsanwaltschaft. Dass sich die Vorfälle wie von der Zeugin geschildert zugetragen hätten, „stehe fest“. Der Angeklagte habe diese auch grundsätzlich nicht bestritten. Aufgrund einer schlechten Sozialprognose könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

„Keine Reue" und „wenig Respekt"

Die Anwältin der Nebenklägerin stellte heraus, dass ihre Mandantin sich ihrem Mann „unterworfen“ habe, um „nicht noch mehr Gewalt zu erfahren“. Ihr Mann habe „keine Reue“ und „wenig Respekt vor der deutschen Justiz“ gezeigt. Der Verteidiger des Angeklagten sah eine „Beziehung, die von Gewalt geprägt“ sei: „Von wem diese ausging, lässt sich nicht eindeutig klären.“ Das solle allerdings die Taten nicht rechtfertigen, dem Angeklagten solle mit einer Bewährungsstrafe und einer Auflage eines Gewalttrainings „noch eine Chance gegeben werden, sich zu bewähren“.

„Sie haben eine extrem kurze Zündschnur"

Der Richter sprach letztlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung aus – dies für zwei Fälle der vorsätzlichen und einen Fall der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einer Bedrohung. Der Angeklagte habe die Taten zwar teilweise eingeräumt, sonst aber alles abgestritten. Der Richter hatte keine Zweifel an den Aussagen der Frau. Auch die nicht unerheblichen Verletzungen passten zu den Schilderungen.

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Zwei Dinge ließen den Richter letztlich von einer erneuten Bewährungschance absehen: zum einen das Verhalten in der Verhandlung. „Sie haben eine extrem kurze Zündschnur.“ Und zum anderen die Unbelehrbarkeit. „Warum schreiben Sie ihrer Frau aus der Haft heraus noch Briefe?“

Erwartungen des Richters erfüllten sich nicht

Der Richter sei mit der Erwartung in die Verhandlung gegangen, dass der Angeklagte die gut zweimonatige U-Haft genutzt habe, um zur Einsicht zu kommen: „Das hat sich komplett nicht erfüllt.“ Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, besteht nach Ansicht des Richters der Haftgrund weiter, der Haftbefehl von Anfang Juni bleibt aufrechterhalten.