Gut zwei Jahre hat ein heute 22-Jähriger aus Ahaus einen schwunghaften Handel mit Marihuana in und um Ahaus betrieben. Im Durchschnitt alle zwei Wochen orderte er 200 Gramm Drogen für sechs oder sieben Euro je Gramm und verkaufte sie für zehn Euro pro Gramm weiter, zum Teil auch an Minderjährige. Insgesamt rund 10,2 Kilo. Sein Umsatz: rund 104.000 Euro.
Zumindest ging es am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht Ahaus um diese Summe. Insgesamt 52 Taten warf die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor. Dazu kam eine Körperverletzung: In der Disko Next hatte der 22-Jährige unvermittelt einem anderen Gast ins Gesicht geschlagen.
Direkt zu Beginn machte der Angeklagte reinen Tisch: Ja, die Anklageschriften würden so zutreffen. „Allerdings kann er sich an die Mengen aus den Drogengeschäften nicht erinnern“, schränkte seine Verteidigerin ein. Auch sei dem Schlag in der Disko ein Streit vorausgegangen.
Doch zurück zu den Drogengeschäften: „Das ist ja mal ein ziemlicher Batzen Geld“, hielt der Richter dem 22-Jährigen vor. Der nickte nur. Die Drogen habe er verkauft, um irgendwie Geld für seinen Lebensunterhalt zusammenzubekommen.
Mit 16 bei Pflegefamilie rausgeflogen
Schon als Kind sei er in eine Pflegefamilie gekommen, dort aber mit 16 Jahren herausgeworfen worden. Danach sei er in ein Ausländerheim gekommen, von dort aber direkt wieder geflüchtet, weil er dort ausgeraubt und verprügelt worden sei. Über zwei Jahre habe er sich dann versteckt. Längere Zeit sei er auch obdachlos gewesen oder habe bei Bekannten gelebt. „Insgesamt eine sehr problematische Vergangenheit“, fasste eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zusammen.
Auch habe er dabei ein Problem mit Alkohol bekommen. „Um seinen Frust zu ertränken“, erklärte sie weiter. Dabei stützte sie sich allerdings auf alte Akten: Aktuell sei kein Kontakt mit dem Angeklagten zustande gekommen.
Doch im Moment sei er auf einem richtigen Weg: Er versuche, einen Schulabschluss nachzuholen, sei inzwischen auch in einer Einrichtung untergebracht und strebe eine ambulante Alkoholtherapie an. „Ich stehe ein Semester vor meinem Realschulabschluss und möchte auch danach noch weitermachen“, erklärte er Richter und Schöffen. Auch dafür stünden die Zeichen nicht schlecht. Allerdings sei er gerade noch dabei, seine Verhältnisse zu ordnen. Da er jetzt wieder einen festen Wohnsitz habe, könne er sich darum kümmern. Noch lebe er allerdings von geliehenem Geld.
Langfristig träume er davon, KFZ-Mechatroniker zu werden. Die Jugendgerichtshilfe befürwortete die Ideen des 22-Jährigen. „Ich finde auch die Alkohol-Therapie gut, allerdings muss es auch eine Strafe geben, die wehtut“, sagte sie.
104.000 Euro abstottern
Verurteilt wurde er schließlich nach Erwachsenenstrafrecht. Einerseits, weil er einen Großteil der Taten nach seinem 20. Lebensjahr verübt habe. Andererseits aber auch, weil eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht nicht in Frage gekommen wäre.
So beließen es die Richter bei einer zweijährigen Haftstrafe, die sie zur Bewährung aussetzten. Außerdem zieht das Gericht einen Wertersatz von 104.000 Euro von dem jungen Mann ein. „Das ist schon ein ordentlicher Rucksack für einen Neustart, aber das müssen Sie abstottern“, erklärte der Richter. Immerhin habe er über zehn Kilo Drogen in Umlauf gebracht.
Der Angeklagte hatte schon das Plädoyer der Staatsanwältin mit niedergeschlagenem Blick hingenommen. Auch das Urteil akzeptierte er mit tiefem Seufzer. Kurz danach erklärte er, dass er das Urteil so akzeptiere und auf Rechtsmittel verzichte.
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