Streit eines Ahausers mit Ex-Partnerin eskaliert „Ich hatte gekifft und gezogen“

Streit mit der Ex-Partnerin eskaliert: „Ich hatte gekifft und gezogen“
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Mit Höhen, aber auch vielen Tiefen lebte ein 34-Jähriger mit einer Ahauserin knapp zwei Jahre zusammen – Alkohol und Drogen bestimmten über lange Zeit den Alltag des Ahausers, eine ganze Palette an Vorstrafen brachte er in die Beziehung mit ein. Als dann die Trennung im Mai des vergangenen Jahres vollzogen wurde, eskalierte die Situation.

Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz musste der Ahauser sich nun im Amtsgericht Ahaus verantworten. Vorweg: Er räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vollumfänglich ein.

Und das bewahrte ihn am Ende mitunter vor einer höheren Freiheitsstrafe. Eine solche sitzt der 34-Jährige wegen anderer Delikte aktuell noch ab.

Er habe sich an diesem Abend von seiner damaligen Partnerin gekränkt gefühlt. Als der Ahauser in den Mai 2023 zurückblickte, da kramte er dieses mögliche Motiv hervor. Er habe noch seine restlichen Sachen aus ihrer Wohnung holen wollen, dann sei die Lage eben eskaliert, wie der Verteidiger einließ.

Unter massivem Einfluss von Alkohol und Drogen habe er die Ahauserin gestoßen, dabei sei sie zu Fall gekommen. Womöglich habe er sie auch am Hals gegriffen.

„Ich hatte gekifft und gezogen“, fasste der Angeklagte seinen Konsum an diesem Abend zusammen.

Eine gefährliche Mischung aus Schnaps und Amphetaminen. „Ich bin froh, dass ich sie nicht auch geschlagen habe“, fasste er seinen Zustand in Worte. 1,3 Promille standen zu Buche.

Sachbeschädigung mit 3,6 Promille

Kurz darauf habe er die Ex dann über eine Online-Plattform kontaktiert – dies trotz eines laufenden Annäherungs- und Kontaktverbots. „Ich habe mir den Beschluss nicht richtig durchgelesen, dachte das gilt nur für zehn Tage“, rang er um eine Erklärung.

„Sie lassen sich also voll geständig ein“, fasste der Richter zusammen.

Angesichts des Wertes von an die 3,6 Promille schlug er zudem vor, den Strafbefehl wegen einer weiteren Sachbeschädigung, die im Raume stand, „fallenzulassen“. Unter diesem Alkoholeinfluss hatte der Angeklagte nach einem Kneipenbesuch die Heckscheibe eines Autos mit einer Bierflasche beschädigt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ging mit.

Dass sie heute noch unter psychischen Folgen leide, berichtete die Geschädigte. Auch spüre sie noch körperliche Folgen, wenn sie schwer hebe. Rötungen und blaue Flecken habe sie von diesem Streit davongetragen, Teile ihrer Wohnung wurden beschädigt.

„Ich konnte vier Wochen nicht arbeiten, habe mit Angst im Bauch gekämpft“, erzählte die Ahauserin unter Tränen. Deshalb befinde sie sich immer noch in Behandlung. Gleichsam habe ihr Ex-Partner in der Folge über Facebook öffentlich Hetze gegen sie betrieben.

Ein Dutzend Eintragungen wies der Registerauszug des Angeklagten auf, seit 20 Jahren fiel dieser immer wieder auch durch Körperverletzungs- und Drogendelikte auf. Seit einigen Monaten sei er wieder inhaftiert, 25 Monate folgen noch.

Aktuell besuche er eine Therapievorbereitungsgruppe und hoffe, zeitnah eine Therapie antreten zu können, berichtete der Ahauser.

Als Gesamtstrafe sah die Anklagevertreterin acht Monate Freiheitsentzug für angemessen an. „Sie haben gestanden, alles passierte unter dem massiven Einfluss von Alkohol- und Drogenkonsum“, stellte sie fest.

Sie hob ebenso die Zukunftspläne des Ahausers hervor, wohingegen sie dennoch keine günstige Sozialprognose erkannte: „Die bisherigen Strafen blieben ohne Wirkung, die Taten fanden zudem unter laufender Bewährung statt.“ Zudem leide die Zeugin noch heute an den Folgen.

Ob dem nur wegen der besagten Auseinandersetzung in der Wohnung so sei, das bezweifelte der Verteidiger: „Beide waren über einen langen Zeitraum zusammen, ich sehe da eher die Folge aus dem Gesamtzusammenhang“, meinte der Verteidiger. Die Beziehung sei eben eine besondere gewesen. Er sehe hier keine direkte Kausalität. Er forderte eine Strafe für die zugegebene Körperverletzung im unteren Bereich im Ermessen des Gerichts.

„Wichtig ist, dass seine Therapie dadurch nicht gefährdet wird. Dass er aktuell im offenen Vollzug ist, ist doch ein Vertrauensbeweis“, betonte er. Der Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz sei seinem Mandanten nicht zur Last zu legen: „Er wusste nicht, dass er gegen den Beschluss verstößt.“

Richter folgt dem Strafantrag

Das sah der Richter letztlich anders. In Summe mit der vorsätzlichen Körperverletzung folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft: acht Monate ohne Bewährung. „Das hat die Staatsanwältin sehr gut herausgearbeitet“, erklärte der Richter.

Dass er die Sachbeschädigung bei 3,6 Promille ausgeführt und den hinzugezogenen Polizisten gleichsam noch Bericht erstattet habe, belege vor allem eines: „Bis bei ihnen die Steuerungsfähigkeit eingeschränkt ist, muss schon einiges zusammenkommen.“ Und so habe er beim Besuch seiner Ex-Partnerin auch gewusst, dass die Lage eskalieren könnte.

Er folgte aber auch der Ansicht des Verteidigers, dass die psychischen Folgen bei der Geschädigten kaum auf diesen einen Vorfall herunterzubrechen seien. Und überhaupt: „Der Antrag lag schon im unteren Bereich, wenn ich sehe, was bei ihnen so alles im Pott war.“ Er erkannte auch an, dass die beiden Ahauser nun einen Schlussstrich gezogen hätten: „Da droht nichts mehr, Freunde werden sie aber wohl auch keine mehr.“