Die Reform der Grundsteuer wirbelt in Ahaus und den Ortsteilen einiges durcheinander. Die sogenannten Messbeträge wurden durch die landesweite Grundsteuerreform neu berechnet. Eine höhere Steuergerechtigkeit ist das Ziel der Landesregierung.
„Wenn man aber Steuergerechtigkeit herstellen will, dann kann die Belastung vorher und nachher nicht gleich sein“, erklärte der Erste Beigeordnete Manuel Benning im Finanzausschuss am Montagabend (2. Dezember). Und er legte eine ganze Reihe von Beispielrechnungen vor.
Würde die Stadt auf die Reform nicht reagieren und dieselben Hebesätze belassen wie bisher, würden allein im kommenden Jahr rund 1,4 Millionen Euro Steuern fehlen. Würden wiederum einfach alle Hebesätze erhöht, um auf denselben Gesamtbetrag zu kommen, würde der komplette Betrag zulasten der Wohngrundstücke gehen. Hauseigentümer oder Mieter müssten den Betrag schultern.
Um das zu verhindern, geht die Verwaltung einen anderen Weg. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden unterschiedlich angepasst. Für Wohngrundstücke steigt der Satz minimal von 501 auf 505 Prozent. Für alle Nicht-Wohngrundstücke erhöht sich der Hebesatz von 501 auf 922 Prozent. Klingt erst einmal brachial, verändert das Gesamt-Steueraufkommen allerdings insgesamt kaum.

Es gibt allerdings einige Verschiebungen: Bei den meisten Wohngrundstücken bewegen die sich laut Verwaltung bei Belastungen oder Verbesserungen bis zu 100 Euro. Bei Gewerbegrundstücken hingegen gibt es etliche Grundstücke, bei denen sich die Steuerlast um bis zu 10.000 Euro verschieben kann. Im Kern soll die Grundsteuerreform die Wohnnebenkosten möglichst weit reduzieren. „Da wo jemand profitiert, muss eine andere Gruppe zahlen“, erklärte Manuel Benning.
SPD und FDP mochten im Finanzausschuss dazu noch nicht entscheiden, sondern enthielten sich. Für Dietmar Eisele (Grüne) und Hubert Kersting (UWG) war klar, dass kein Weg an einer Differenzierung vorbei führte. Und auch Dr. Michael Räckers (CDU) machte deutlich, dass es kaum eine Wahl gebe: „Die Entscheidung liegt nicht in unserer Hand“, machte er deutlich. Sie sei durch das System vorgegeben. Entscheidend sei, das Signal zu senden, dass es um die Entlastung von Wohneigentum gehe.
Nicht nur die Steuern sollen sich in Ahaus im kommenden Jahr ändern. Auch Gebühren für Abwasser und Abfallentsorgung sollen angepasst werden.
Abfall wird minimal teurer
Die Abfuhr von Rest- und Biomülltonnen wird im kommenden Jahr minimal teurer: Restmüll soll im je nach Gefäßgröße zwischen 7 Euro (80-Liter-Tonne) und 15,60 Euro (240-Liter-Tonne) mehr kosten. Die Kosten für die Biotonne steigen pro Jahr um 1,42 Euro (80-Liter-Tonne), 0,75 Euro (120-Liter-Tonne) bzw. sinken um 1,27 Euro (240-Liter-Tonne).
Manuel Benning rechnete das noch etwas anders vor: Pro Leerung koste die Restmülltonne – die mit Abstand teuerste Abfallart – zwischen 6,38 und 14,18 Euro. Darin seien Kosten für das Gefäß selbst, die Abfuhr und Entsorgung, aber auch Angebote wie Schadstoffmobil und Wertstoffhof enthalten.
Einstimmige Zustimmung aus der Politik. Die höheren Gebühren sollen an den gestiegenen Gebühren des Kreises Borken liegen.
SPD stimmt gegen Abwasserkalkulation
Nicht ganz so eindeutig fiel das Ergebnis beim Abwasser aus. Obwohl es für die Menschen in Ahaus und den Ortsteilen etwas günstiger wird: Gerechnet auf den durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus sollen im Jahr rund 20 Euro weniger fällig werden. Im Detail sind es pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,58 Euro (statt wie bisher 2,70 Euro).
Für Niederschlagswasser werden 0,49 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche fällig (bisher 0,46 Euro). Die Mitglieder der SPD konnten sich auch in diesem Jahr nicht mit der Kalkulation der Gebühren anfreunden. Seit Jahren kritisieren sie die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung, stehen damit aber in der Ahauser Politik alleine da. Die drei SPD-Mitglieder stimmten im Ausschuss also auch gegen diese Kalkulation.
Allen drei Entscheidungen muss der Rat in seiner kommenden Sitzung noch zustimmen.