Stadt verliert Atommüllprozess Aufbewahrung der Brennelemente in Ahaus rechtmäßig

Atommüllprozess: Aufbewahrung der Brennelemente in Ahaus rechtmäßig
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Die 152 Castorbehälter mit Atommüll aus Jülich dürfen in Ahaus eingelagert werden. Der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat am Dienstag (3. Dezember) die Klage der Stadt Ahaus und des Ahausers Theo Schwarte gegen die entsprechende Genehmigung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) abgewiesen. Mehr als deutlich.

Fast sieben Stunden hatte sich der Senat mit der Klage gegen die Genehmigung befasst. Der Schlusspunkt eines siebenjährigen Klageverfahrens. Gegen eine breite Wand von Sachverständigen schienen Bürgermeisterin Karola Voß, der Erste Beigeordnete Manuel Benning, die Sachverständige Oda Becker, der Ahauser Theo Schwarte sowie ihre rechtlichen Vertreter den ganzen Tag über praktisch chancenlos. Punkt für Punkt entkräftete der Vorsitzende Richter Ralph Heine die vorgebrachte Kritik an der Genehmigung.

Die Vertreter des beklagten BASE konterten die wenigen verbliebenen Argumente der Kläger. Von den Kernpunkten der Klage blieb nicht viel übrig: Sowohl sei eindeutig klar, was sich in den einzelnen Castorbehältern befindet, als auch seien die Behälter im Ahauser Lager sicher untergebracht.

Um 16.30 Uhr kam der Senat nach der Beratung zurück in den Gerichtssaal. Die Klage wies er ab. „Nach dem Verlauf der Verhandlung ja wohl keine Überraschung“, sagte Ralph Heinen. Eine Revision ließ er nicht zu. Die mündliche Verhandlung habe keine neuen Gesichtspunkte ergeben.

Das Genehmigungsverfahren sei vernünftig gelaufen. Sowohl ein möglicher Störfall als auch ein terroristischer Angriff mit Drohnen oder Hohlladungswaffen oder auch ein abstürzendes Großflugzeug seien darin berücksichtigt. Kein denkbares Szenario sei offengeblieben. Die Rechtslage sei eindeutig.

Er hatte den Tag vor dem Oberverwaltungsgericht mit einem deutlichen Standpunkt begonnen: „Dass wir überhaupt hier sitzen, ist schlicht und ergreifend auf politisches Versagen zurückzuführen“, hatte er ganz zu Beginn der Verhandlung erklärt: Die Politik habe in der Vergangenheit die Atomenergie zugelassen, ohne sich darum zu kümmern, was mit dem Müll passieren soll.

Das Lager in Ammeln ist bis 2036 genehmigt. Die Realität sei, dass das Zeug erst einmal dort liegen bleibe. Die ablaufende Zeit für das Lager sei aber nicht Thema der Verhandlung. Für die Zeit nach 2036 werde eine neue Genehmigung beantragt. Auch dagegen könne geklagt werden. „Aber dann bin ich schon pensioniert“, sagte er.

Für Hartmut Liebermann, einen der Sprecher der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, war das Urteil keine Überraschung. Er habe damit gerechnet, dass das OVG die Klage abweisen werde. „Dieser 21. Senat hat in den vergangenen 50 Jahren keiner Klage der Anti-Atombewegung stattgegeben“, erklärte er gegenüber unserer Redaktion. Dennoch sei er zutiefst enttäuscht. Ein Verfahren wie dieses habe er noch nicht erlebt. Auch habe er noch nicht erlebt, dass ein Richter mit einer derart vorgefassten Meinung alle denkbaren Punkte einfach beiseiteschiebt.

Auch Bürgermeisterin Karola Voß nahm das Urteil am späten Dienstagnachmittag äußerlich gelassen hin: Das siebenjährige Verfahren habe sich auf jeden Fall gelohnt. Es sei der Versuch gewesen, zu prüfen, wie viel Verantwortung die Stadt noch bei der Zwischenlagerung von Atommüll übernehmen müsse.

Am Morgen hatte sie sich noch zuversichtlich gezeigt und gehofft, das Gericht als Siegerin zu verlassen. Weitere rechtliche Schritte mochte sie am Dienstag trotz allem noch nicht endgültig ausschließen. Dazu könne sie aber erst etwas sagen, wenn auch die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.

Unabhängig davon gibt es noch keine Transportgenehmigung für die 152 Castor-Behälter aus Jülich. An ihr wird parallel gearbeitet.

Protest vor dem OVG
Vor dem OVG in Münster hatten sich zahlreiche Protestierende eingefunden, um ihren Standpunkt zum Castortransport deutlich zu machen. © Stephan Rape