Aktuell leben 530 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften in Ahaus und den Ortsteilen. Mit Blick auf die Flüchtlinge, die in diesem Jahr aufzunehmen sind, ist die Stadt Ahaus aber fast am Aufnahmelimit. Die Situation ist nicht neu: Erst im September 2024 wurde eine neue Flüchtlingsunterkunft in Ammeln mit 60 Plätzen aufgestellt. Nun wendet sich die Stadt an private Vermieter. In einer Pressemitteilung vom 16. Januar bittet sie um Wohnungsangebote für Geflüchtete.
Rein rechnerisch bieten die 24 Gemeinschaftsunterkünfte in Ahaus zwar Platz für 611 Personen, erklärt Michael Bethmann, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales. Praktisch gesehen, seien jedoch nur 550 Plätze verfügbar. Eine Idealbelegung funktioniere aus mehreren Gründen nicht. Um nur zwei Beispiele dafür zu nennen: die Familiengröße und Wohnungsgröße stimmen nicht 1:1 überein oder unterschiedliche kulturelle, religiöse oder politische Gruppen lassen sich nicht konfliktfrei zusammenlegen.

Da bereits 530 Plätze belegt sind, gibt es also aktuell nur noch 20 freie Plätze. Dem Gegenüber steht eine durchschnittliche Zuweisung von 25 Personen pro Monat im Jahr 2024, so Michael Bethmann. Es bestehe also dringender Handlungsbedarf.
Von den in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlingen haben rund 400 ein Bleiberecht und trotzdem ziehen sie nicht aus. Sie finden keine eigene Wohnung. Michael Bethmann erklärt: „Private Vermieterinnen und Vermieter sind oft zurückhaltend, wenn es um Geflüchtete geht. Und natürlich gibt es neben Geflüchteten viele andere Personen, die passende Wohnungen suchen.“
Eigentlich nur Notunterkünfte
Viele der Geflüchteten bleiben also in den Sammelunterkünften. Notwendige Plätze können nur durch zusätzliche Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung gestellt werden, heißt es von Seiten der Stadt.
Die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte seien grundsätzlich nur Notunterkünfte. Auch für die noch zu erwartenden Flüchtlinge wird zusätzlicher Wohnraum benötigt, so Michael Bethmann. Jeder Wohnraum, der von privaten Vermietern zur Verfügung gestellt werde, entlaste die vorhandenen Unterbringungskapazitäten, erklärt er. Mit dem Ziel der besseren Integration in die Gesellschaft möchte die Stadt möglichst viele Bewohner aus den Unterkünften privat unterbringen.
„In Gemeinschaftsunterkünften kann Integration nicht optimal gelingen. Dort leben viele Menschen auf sehr engem Raum zusammen“, so Marco Schröder, Beigeordneter der Stadt Ahaus.
Miete und Nebenkosten
Hat der Geflüchtete Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen, kann der Vermieter das Geld für Mieten und Nebenkosten in der Regel direkt vom Jobcenter erhalten. Verfügt der Flüchtling über ausreichendes eigenes Einkommen, ist er selbst in der Lage Miete und Nebenkosten an den Vermieter zu zahlen.
Bei der Vermietung von offiziellem Wohnraum an Flüchtlinge konnte die Stadt keine Auffälligkeiten feststellen, erklärt Michael Bethmann. Dennoch haben sich lediglich fünf Personen zu dem Aufruf nach privatem Wohnraum für Geflüchtete bei der Stadt gemeldet. Hieraus habe sich nur ein Wohnungsangebot ergeben, dessen Umsetzung gerade geprüft werde. Michael Bethmann betont: „Wir hoffen natürlich auf weitere Meldungen.“
Wer privaten Wohnraum vermieten möchte:
- Ansprechpartner ist Michael Bethmann aus dem Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Ahaus (Telefon: 02561 72 330 oder E-Mail: m.bethmann@ahaus.de).
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 26. Januar 2025.