Mengenrabatt hat ein Fälscher von TÜV-Prüfgutachten und Plaketten seinen Kumpanen gewährt. „Wer mit einem Stapel Papieren kam, erhielt Rabatt“, erzählte ein Polizeibeamter während der Verhandlung gegen einen Schöppinger vor dem Amtsgericht Ahaus. Der war wegen mehrfacher Urkundenfälschung angeklagt.
Die Polizei hatte den Fälscher und einige Vermittler auffliegen lassen. Die Gruppe war bundesweit tätig. Der Fälscher wohnte in Essen. Ein Cousin des Esseners organisierte den Verkauf der Fälschungen im Raum Ahaus. Mit den gefälschten Papieren wurden auch Fahrzeuge in der Kfz-Zulassungsstelle Ahaus angemeldet.
„Da ging es zu wie im Taubenhaus“, erzählte der Polizeibeamte. Und das über Jahre hinweg. Die Masche war immer die gleiche: Die Vermittler besorgten von Kunden die Fahrzeugscheine. Der Fälscher druckte gefälschte TÜV-Gutachten, die mit ebenfalls gefälschten Stempeln versehen waren. Dazu gab es gefälschte Aufkleber fürs Kennzeichen. Ein Rundum-Paket.
„Vielfach waren das Schrottautos“, sagte der ermittelnde Kriminalbeamte. Aber auf jeden Fall immer alte Autos. Wie sich herausstellte, waren die Wagen häufig bei früheren TÜV-Prüfungen wegen sehr langer Mängellisten durchgefallen. Notwendige Reparaturen wären teuer geworden. Die gefälschten TÜV-Gutachten erschienen den Eigentümern als die billigere Alternative.
Täterkreis noch viel größer
Ein Vermittler bezeichnete die gefälschten Gutachten selbst als Kartoffel-TÜV. „Er ist da offen mit umgegangen“, sagte der Polizeibeamte. In seinem Umfeld sei bekannt gewesen, dass er gefälschte TÜV-Gutachten verkaufe.
„Das Epizentrum war in Essen. Je weiter es in die Peripherie ging, umso weniger ist es aufgefallen“, erklärte der Beamte. Jetzt, nachdem die Täter gefasst wurden, sei es besser geworden. Jedoch sei der Täterkreis noch viel größer gewesen.
Schlüssel auf Reifen gelegt
Mit dem angeklagten Schöppinger vermutete die Staatsanwaltschaft einen weiteren Täter. Für vier Autos und einen Anhänger soll sich der Mann wissentlich gefälschte TÜV-Gutachten und Plaketten besorgt haben. Das stritt er ab.
Richtig sei, dass er den mittlerweile verurteilten und inhaftierten Vermittler gebeten habe, die Fahrzeuge über den TÜV zu bringen. Dazu habe er den Fahrzeugschein jeweils ins Auto und den Schlüssel auf einen Reifen gelegt. Später lagen das neue TÜV-Gutachten und die Plaketten im Auto. Er habe nicht gewusst, dass diese gefälscht waren.
Kein richtiger Tatnachweis
„Nicht alles ist absolut glaubhaft, was Sie gesagt haben“, sagte der Richter. Jedoch sei der Angeklagte nicht auf frischer Tat ertappt worden. Letztlich habe es keinen richtigen Tatnachweis gegeben. Deshalb stellte der Richter das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.