Der Hessenweg ist für Jan Tonke und Stefan Benölken so etwas wie ein ständiger Begleiter. Wieder und wieder müssen die Verkehrssicherheitsberater der Polizei im Kreis Borken erklären, dass die beiden roten Pflasterstreifen links und rechts der Straße eben nur rotes Pflaster sind.
Die beiden Polizisten haben ihre Räder dort abgestellt. „Das sind keine Radwege“, macht Jan Tonke deutlich. Diesen Gedanken in die Köpfe der Rad- und Autofahrer zu bekommen, sei allerdings eine ganz andere Aufgabe.
Vor einigen Jahren wurden die blauen Radwegschilder am Hessenweg abmontiert. Denn die alten Radwege sind zu schmal, um sie zur Pflicht zu machen. Mindestens 1,5 Meter muss ein verpflichtender Radweg breit sein. Vielleicht halb so breit sind die ehemaligen Radwege auf dem Hessenweg.
Radfahrer auf dem Hessenweg sollen also auf der Straße fahren. Eigentlich. „Damit rücken sie für die Autofahrer mehr in den Fokus und die Unfallgefahr sinkt“, erklärt Jan Tonke die Idee dahinter. Die gilt so nicht nur auf dem Hessenweg, sondern eigentlich überall im Verkehr. Auch die Wessumer Straße wurde ja gerade erst so umgebaut, dass sich Rad- und Autofahrer die Straße gleichberechtigt teilen sollen. „Fahrradfahrer kommen bei der Verkehrsplanung eben immer stärker in den Blick“, macht auch Stefan Benölken deutlich.

Aber noch einmal zurück zum Hessenweg und dem „Eigentlich“: Radfahrer sollen dort auf der Straße fahren. Aber: Verboten ist es nicht, dass sie weiter die alten Radwege nutzen. Denn auch ein eindeutiges Verbot für Radfahrer gibt es dort nicht. „Das gäbe es nur, wenn das reine Gehwege wären“, sagt Jan Tonke. Dafür müsste wiederum ein deutliches Schild angebracht werden. „Hier stehen aber keine Schilder“, sagt er und deutet die Straße entlang.
Zwei Anwohner bekommen mit, dass die Polizisten dort stehen. Auch sie fragen nach: Auch ihnen sei nicht klar, ob das nun verboten sei, auf dem alten Radweg von früher zu fahren oder nicht. Stefan Benölken lächelt. „Genau das erklären wir gerade“, sagt er und wiederholt geduldig, was er gerade gesagt hatte. Der Hessenweg bleibt wohl solange ein Spezialfall, wie das alte Pflaster zu sehen bleibt.
Erlaubt, aber nicht sinnvoll
Eine Mutter schlängelt sich mit Lastenrad und einem Kind auf einem weiteren Rad zwischen geparkten Autos, Laternen und den Polizisten über den gepflasterten Gehweg. Beide zucken mit den Schultern. „Erlaubt ist es“, sagt Jan Tonke. Ob es sinnvoll sei, sei eben eine andere Frage. Auch sie hätten beide Polizisten lieber auf der Straße gesehen.
Auf normalen Gehwegen dürfen nur Kinder mit dem Rad fahren: Bis sie acht Jahre alt sind, müssen sie das sogar. Zwischen acht und zehn Jahren können sie wählen. Ab zehn müssen sie auf den Radweg oder eben die Straße. Eltern dürfen sie mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. Auch das ist aber geregelt: „Pro Kind ein Erwachsener“, sagt Jan Tonke.
Wer übrigens einen benutzungspflichtigen Radweg – also einen mit dem blauen Schild – ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro. Auch das sehen zumindest die Verkehrssicherheitsberater zwiegespalten: „Wir ziehen den präventiven Ansatz vor“, sagt Jan Tonke. Also aufklären, statt Bußgelder aussprechen. Zumindest bei diesem Punkt.
Ganz anders sieht das schon aus, wenn es ums Radfahren auf der falschen Straßenseite geht. „Das ist eine enorme Unfallgefahr“, sagt Jan Tonke. Eben weil kein Autofahrer damit rechne.
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