Polizeikontrolle 46-Jähriger kauft 1,4 Kilo Drogen und liefert Verkäufer per Whatsapp ans Messer

46-Jähriger kauft 1,4 Kilo Drogen und liefert Verkäufer ans Messer
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Gut 1,4 Kilo Amphetamin hat ein heute 46-jähriger Mann aus Minden im Juni 2022 in Ahaus gekauft. Weit kam er nicht. Noch in Ahaus wurde das Auto damals von der Polizei gestoppt und durchsucht.

Dabei kam dann auch heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein und das Auto keine Zulassung hatte. Auch dem Verkäufer der Drogen kam die Polizei schnell auf die Schliche.

Denn der 46-Jährige, der auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, hielt ihn per Whatsapp auch über die Polizeikontrolle auf dem Laufenden. Auch als schließlich die Polizei die Drogen gefunden hatte, schickte er erst ein Bild des Streifenwagens und schließlich die knappe Nachricht „Sind gefickt“ an den Verkäufer.

Der Richter am Schöffengericht Ahaus las das am Dienstagvormittag vor – sehr zur Erheiterung von Schöffen, Staatsanwalt und Verteidiger. Selbst der Angeklagte musste an der Stelle lachen. Das sei wohl nicht die beste Idee gewesen. Schon zuvor hatte er sehr eindeutige Schrift- und Sprachnachrichten verschickt.

Auf sein Geständnis sei es deswegen schon fast nicht mehr angekommen. Dennoch räumte der Mann den missglückten Handel ein. Ein Teil der Drogen sei für ihn selbst bestimmt gewesen, einen weiteren Teil habe er an Bekannte weitergeben und verkaufen wollen. Um mit dem Gewinn den eigenen Konsum zu finanzieren.

Seit er 18 sei, nehme er harte Drogen, versuche seit über drei Jahren vergeblich, eine Therapie zu bekommen. Entsprechend sah auch das Bundeszentralregister des Mannes aus. Insgesamt 20 Einträge, Betrug, Handel mit Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mehrere Haft- und Bewährungsstrafen hielten ihn nicht von weiteren Taten ab. Auch bei dem missglückten Kauf in Ahaus stand er noch unter Bewährung.

Keine Chance auf Bewährung

Nicht einmal sein Verteidiger versuchte deswegen vor Gericht, eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Ein weiteres Verfahren – auch das wegen Betrugs – ist noch nicht abgeschlossen. Dort droht dem Mann noch eine 26-monatige Haftstrafe.

„Ich will einfach nur eine Chance auf eine Therapie. So geht es nicht weiter“, erklärte der Mann schließlich vor Gericht. Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht-geringer Menge verurteilte ihn der Richter schließlich zu zwei Jahren Haft.

Schärfere Strafe: Messer im Rucksack

Dabei kam er noch vergleichsweise glimpflich davon. Die Anklage hatte ihm zunächst sogar bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Darauf stehen mindestens fünf Jahre Haft: Weil er ein Einhandmesser dabei hatte, als die Polizei das Fahrzeug kontrollierte. Das Messer hatte sich allerdings in einem Rucksack auf der Rückbank des Autos befunden. „Das war mein Arbeitsrucksack“, schilderte er vor Gericht. Das Messer habe er bei der Arbeit benötigt, um Folien zu zerschneiden.

Das nahm ihm der Richter schließlich ab. Auch weil er das Gegenteil nicht nachweisen konnte. Und weil das Messer in der Zwischenzeit zwar sichergestellt, aber zwischen verschiedenen Gerichten, Staatsanwaltschaft und Asservatenkammer abhanden gekommen war. Das Messer habe der Mann nicht dabei gehabt, um Personen damit zu verletzten.

Davon abgesehen sei die Tat aber sehr geplant und ohne jede Einschränkung etwa durch hohen Suchtdruck geschehen. Von einer verminderten Schuldfähigkeit könne also keine Rede sein. Und mit Blick auf das lange Vorstrafenregister sei auch eine erneute Bewährung nicht denkbar. „Sie standen ja noch unter Bewährung, als Sie in Ahaus die Drogen gekauft haben“, hielt er dem Mann vor. Der nahm das Urteil nickend aber sonst äußerlich ungerührt hin.

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