OVG entscheidet über Atommüll aus Jülich Urteil zu Transporten nach Ahaus fällt diese Woche

Atommüll aus Jülich: Urteil zu Transporten nach Ahaus fällt diese Woche
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Ein jahrelanger Rechtsstreit könnte in den kommenden Tagen zu Ende gehen: Darf Atommüll aus Jülich in Ahaus eingelagert werden oder nicht? Seit 2017 klagen die Stadt Ahaus und der Ahauser Theo Schwarte gegen die Einlagerungsgenehmigung für die 152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem Versuchsreaktor in Jülich.

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster steht jetzt die mündliche Verhandlung zu den beiden Klagen an. Sie ist für Dienstag, 3. Dezember, und Mittwoch, 4. Dezember, jeweils ab 10 Uhr angesetzt.

Ein Blick auf die Castorbehälter im ZWischenlager in Jülich
Der 76-jährige Ahauser Theo Schwarte und die Stadt Ahaus klagen gegen die Einlagerungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter aus Jülich. Sie kündigten auch nach einer Entscheidung des OVG weitere rechtliche Schritte an. © dpa\Stephan Rape (Archiv)

Stadt und Theo Schwarte stützen sich dabei vor allem auf zwei Punkte: Einerseits sei nicht klar, was überhaupt in den Castorbehältern enthalten sei. 1978 war es im Forschungsreaktor zu einer Havarie gekommen. Brennelementekugeln zerbrachen und seien ohne genaue Kennzeichnung in Castorbehälter verladen worden. Ein weiterer Punkt sei, dass das Lagergebäude in Ammeln nicht sicherer sei als das in Jülich – zumindest solange es um mögliche Angriffe von außen gehe.

Auch fehle in Ahaus eine sogenannte „Heiße Zelle“, eine Vorrichtung, um beispielsweise Behälter zu öffnen und mit dem Inhalt zu hantieren. Schließlich sehen Ahauser Verwaltung und Theo Schwarte eine ganze Reihe von Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten.

Das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte die Einlagerung in Ahaus hingegen genehmigt. Die Halle sei für die Einlagerung der Behälter geeignet. Auch ein entsprechendes Reparaturkonzept für die Castorbehälter liege vor. Eine Heiße Zelle werde dafür nicht benötigt. Seit 2013 gibt es für die Lagerhalle in Jülich keine Genehmigung mehr. Sie muss unverzüglich geräumt werden. Das zieht sich seitdem hin.

OVG als letzte Instanz?

Auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts wollen Stadt Ahaus und auch Theo Schwarte im Zweifel nicht so stehen lassen: Sollten sie vor dem OVG nicht Recht bekommen, haben beide schon weitere Schritte angekündigt. Manuel Benning, Erster Beigeordneter der Stadt Ahaus, hatte im vergangenen Hauptausschuss zwei mögliche Wege vorgezeichnet: Würden gegen das Urteil Rechtsmittel zugelassen, könne die Stadt Revision einlegen. Würde das juristisch ausgeschlossen, seien zumindest noch Beschwerden dagegen möglich.

Für die Transporte liegen bisher noch keine Transportgenehmigungen vor. Sie könnten im Zweifel wohl relativ kurzfristig erteilt werden.

Mahnwache und Sonntagsspaziergang

Mit einer Mahnwache in Münster wollen Anti-Atomkraft-Initiativen aus Ahaus und Münster die Verhandlung begleiten: Ab 9 Uhr rufen sie zu einer Mahnwache auf dem Aegidiikirchplatz, direkt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, auf. Gleichzeitig rufen die Anti-Atomkraft-Initiativen auch für Sonntag, 15. Dezember, um 14 Uhr zu einem Sonntagsspaziergang am BZA in Ammeln auf. Dort gehe es dann auch um die Vorbereitung möglicher Proteste, falls tatsächlich Anfang 2025 erste Castor-Transporte rollen sollen.