Neue Grundsteuer Abgabefrist rückt näher – viele Steuerpflichtige müssen sich jetzt beeilen

Neue Grundsteuer: Die Mehrheit der Steuerpflichtigen muss sich beeilen
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Das mit der Steuererklärung ist ja so eine Sache. Wenn keine Rückzahlung in Aussicht steht, schiebt man diese meist lästige Pflichtaufgabe gerne auf die lange Bank. Das gilt offenbar auch für die neue Grundsteuer, die für die Immobilieneigentümer des Landes in diesem Jahr zusätzliche Arbeit bedeutet.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Schuld ist das Bundesverfassungsgericht, das in einem Urteil erklärt hatte, dass die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist.

Neue Steuererklärung für alle

Also müssen sämtliche Immobilienbesitzer des Landes nun eine Grundsteuererklärung abgeben. Die – inzwischen verlängerte – Abgabefrist endet am 31. Januar 2023, viel Zeit bleibt jetzt nicht mehr. In diesem Fall weisen die Behörden außerdem darauf hin, dass die Abgabe online über das Portal Elster zu erfolgen hat – und hierfür müssen gegebenenfalls zunächst Zugangsdaten beantragt werden. Die Abgabe auf Papier sei nur in Ausnahmefällen möglich.

Genau das aber stellt offenkundig viele Menschen vor Probleme. Bisher sind landesweit rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen, teilte die Finanzverwaltung am Montag mit. Davon wiederum wurden bislang 91 Prozent elektronisch eingereicht.

30.900 Erklärungen abgegeben

„Im Finanzamt Ahaus wurden bisher 30.900 Erklärungen abgegeben, rund 42 Prozent“, so Wolfgang Emmerich, Leiter des Finanzamts Ahaus. „Wir appellieren an alle Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun.“

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen, heißt es weiter, grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer.

Angehörige können helfen

Der errechnete Grundsteuerwert hat aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Das Problem mit der digitalen Abgabe der Erklärung scheint den Behörden dabei bewusst zu sein. Das Finanzamt selbst verweist darauf, dass dies auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen kann. „Besitzt beispielsweise die Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn besagte Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt Wolfgang Emmerich.

Umfangreiche Hilfsangebote

Das Finanzamt in Ahaus weist zudem auf die Unterstützungsangebote für Steuerpflichtige hin. Das Portal www.grundsteuer.nrw.de werde, unter anderem zum Thema Elster, „sehr gut angenommen“. Hier sind beispielsweise konkrete Anleitungen für die digitale Abgabe der neuen Grundsteuererklärung verfügbar.

Auch die telefonischen Hilfsangebote werden nach Angaben des Finanzamts „gut angenommen“. Für individuelle Rückfragen haben die 104 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus eine lokale Grundsteuer-Hotline eingerichtet, die werktags von 9 bis 18 Uhr besetzt ist. Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts Ahaus ist unter der Rufnummer 02561 929-1959 zu erreichen.

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