Nachweise reichen zur Abrechnung nicht aus Das kann man doch niemandem mehr erklären

Nachweise reichen nicht aus: Das kann man doch niemandem erklären
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Nachweise reichen nicht aus: Das kann man doch niemandem erklären

Wissen Sie noch, was Sie am 21. März 2022 um 12.45 Uhr gemacht haben? Ich war testen. Mein Test hatte an dem Tag die Nummer 171, ich war im Pop-Up-Testzentrum am Oldenkottplatz. Mein Ergebnis lag etwas früher als 13.08 Uhr vor. Der Test war damals negativ. Kann ich heute noch belegen.

Steht so in meinem Chayns-Account. So wie bei zehntausenden anderen Menschen auch. Nicht nur hier in der Region, sondern bundesweit haben Teststellen und ihre Kunden auf Chayns gesetzt. Das hat blendend funktioniert.

Ich weiß nicht, wie oft ich mich während der Pandemie habe testen lassen. Und ich bin zu faul, es im Chayns-Verlauf nachzuzählen. Jedes negative Ergebnis jedenfalls war amtlich genug, um essen zu gehen, zu verreisen, ein Konzert zu besuchen,... Sie erinnern sich.

Um die Tests final abzurechnen, reicht dieser Nachweis aber nicht? Dafür hätte ich den Test quittieren sollen. Irgendwie. Hauptsache quittieren. So genau ist das ja nicht geregelt. Das sieht die KV so und das Verwaltungsgericht bestätigt es.

Mögliche Betrüger zu stoppen, ist ja richtig. Aber über diesen Verdacht sind die Betroffenen weit erhaben. Ihren Passierschein A38 können sie trotzdem nicht vorlegen. Dafür müssten sie, wohl erst durch das Haus, das Verrückte macht. Ganz wie bei Asterix und Obelix. Die Gallier haben das damals geschafft. Ich bin gespannt. Dass es insgesamt massive Kritik am Abrechnungsgebaren der KVWL gibt, passt da nur gut ins Bild.