
Andreas Banger (l.) und Vanessa Lisseck haben zusammen mit Peter Mönkediek (nicht im Bild) das Bürgerbegehren pro Hans-Georg Althoff (r.) auf den Weg gebracht, jetzt aber Konsequenzen gezogen. © Stephan Rape
Nach Eilantrags-Schlappe: Althoff-Unterstützer geben „Kampf“ auf
Beigeordneten-Streit
Verwaltungsrichter haben den Eilantrag der Althoff-Unterstützer gegen die Neuausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten abgelehnt. Die Initiatoren ziehen jetzt Konsequenzen. Zum Wohle der Stadt.
Der Kampf der Initiatoren des Bürgerbegehrens pro Hans-Georg Althoff (Erster Beigeordneter der Stadt Ahaus) zog sich über viele Woche hin und war geprägt von etlichen Zwischenerfolgen und einigen Rückschlägen. Den größten gab es Ende vergangener Woche. Deswegen fassten die Initiatoren jetzt einen Entschluss.
„Wir (die Initiatoren – d. Red.) sind uns einig, dass wir den Rechtsweg bezüglich des Bürgerbegehrens nicht weiterverfolgen werden“, teilt Andreas Banger der Redaktion am Mittwochnachmittag mit. Mit „wir“ sind auch Vanessa Lisseck und Peter Mönkediek gemeint.
Auslöser ist ein Ratsbeschluss
Auslöser des Ganzen ist der Ratsbeschluss vom 5. Mai 2022, durch den die Stelle des Ersten Beigeordneten Hans-Georg Althoff Anfang 2023 neu ausgeschrieben werden soll. So lange ist Althoff gewählt.
Theoretisch könnte seine Amtszeit noch bis zu seiner Pensionierung um dreieinhalb Jahre verlängert werden. Das aber verhinderte besagter Ratsbeschluss mit Stimmen von CDU und Grünen.
Dagegen formierte sich großer Widerstand: Vanessa Lisseck, Andreas Banger und Peter Mönkediek brachten ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss auf den Weg. Unterstützt wurden sie dabei von Rechtsanwalt Peter Mensing sowie den im Ahauser Rat vertretenen Wählergruppen UWG, WGW, WLA.
Geholfen hat es nicht. Auch nicht die gesammelten 3400 Unterschriften. Zunächst lehnte die Ratsmehrheit Ende Juni das Bürgerbegehren ab, weil sie es für unzulässig hielt – die Verwaltung hatte es als rechtmäßig betrachtet.
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Jetzt schmetterte auch noch das Verwaltungsgericht Münster den Eilantrag der Initiatoren ab, mit dem die Stellen-Neuausschreibung verhindert werden sollte. Am Dienstagabend (13.09.) trafen sich darum die drei Initiatoren mit Rechtsanwalt Peter Mensing, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Schließlich wäre ein Gang vor das Oberverwaltungsgericht möglich gewesen. Doch ziemlich schnell sei man sich einig gewesen, auf diesen juristischen Weg zu verzichten. „Wir sehen die Chancen beim OVG als zu gering an, da es keine vergleichbaren Fälle gibt“, sagt Andreas Banger.

Die Stelle des Ersten Beigeordneten Hans-Georg Althoff muss die Stadt jetzt neu ausschreiben. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens pro Althoff ziehen nicht vor das OVG. © Stephan Rape
Die Finanzierung des (weiteren) Rechtsweges wäre nicht das Problem gewesen. Etwas anderes hingegen schon. „Wir wollen die Stadt nicht blockieren und ihr nicht schaden“, stellt Banger klar. Schließlich hätte der weitere juristische Weg die Stellenausschreibung weiter nach hinten verschoben.
„Es wird aber in Zeiten von Fachkräftemangel schwer genug werden, geeignete Bewerber zu finden“, so Andreas Banger. Durch die jetzt getroffene Entscheidung, den juristischen „Kampf“ aufzugeben, könne die Suche nun zeitnah angegangen werden.
Stadt Ahaus verliert Kompetenz
Eines macht Banger aber deutlich: „Wir halten den Weg der Stadträte von CDU und Grünen weiterhin für falsch. Mit dem unnötigen Ausscheiden unseres Ersten Beigeordneten verliert die Stadt erhebliche Kompetenzen.“
Kompetenzen mit Blick auf das Zwischenlager. Auch bei den laufenden Fusionen der Stadtwerke den Geschäftsführer auszuwechseln, sei wenig sinnvoll. „Leider wurde der Wille eines Großteils der Bevölkerung ignoriert“, hadert Banger.
Das gesamte Vorgehen sei für alle Beteiligten eine „neue und wichtige Erfahrung“ gewesen. „Wir haben aus der Bevölkerung einen enormen Zuspruch erhalten.“ Es wäre keinerlei Problem gewesen, noch mehr Unterschriften zu sammeln. Für diese Unterstützung sei man den Bürgern sehr dankbar.
Ein Satz Bangers ganz am Ende des Gesprächs lässt Spielraum für Interpretationen: „Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.“ Einfach die Schublade für immer zu schließen, scheint also nicht angesagt zu sein.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
