Mord in Norwegen: Übergab Waffenhändler die Waffe? Richter zieht „Aktives Handeln“ in Betracht

Von Dieter Huge sive Huwe
Mord in Norwegen: Übergab Waffenhändler die Waffe?
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Der Prozess gegen einen Waffenhändler aus dem Westmünsterland neigt sich seinem Ende zu. Es zeichnete sich ab, dass vor den abschließenden Verhandlungstagen keine weiteren Zeugen mehr gehört werden sollen.

Verlesen wurden am Montag (13. Januar) vor der 11. Strafkammer beim Landgericht aber unter anderem Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA), die sich auf die mögliche Tatwaffe beziehen. Diese hatte der mutmaßliche Täter mit nach Norwegen genommen und sie später in einer angemieteten Halle in Rheine in einem Safe hinterlegt. Der 29-jährige Ahauser soll im Urlaub seine Lebensgefährtin in Norwegen erschossen haben. Später wurde der Mann tot in seiner Zelle in der Untersuchungshaft gefunden.

Spuren des Opfers an der Waffe

Laut der Analyse der LKA-Experten fanden sich im Lauf der Waffe Zellpartikel, die aufgrund des DNA-Abgleichs der in Norwegen Getöteten zuzuordnen seien. Zum Hintergrund: Durch die Sogwirkung nach einer Schussabgabe können Partikel in den Lauf der Waffe gezogen werden, die untersucht werden können. Die LKA-Analyse stellte auch fest, dass am Abzug der Waffe Spuren des mutmaßlichen Täters nicht ausgeschlossen werden können. Spuren am Griff der Waffe seien dem Beschuldigten zuzuordnen. Die biostatistische Bewertung erfolgt mit einer Unwahrscheinlichkeitsquote von 1:30 Milliarden.

Der Vorsitzende Richter erläuterte am Ende des Verhandlungstages, dass absehbar am 30. Januar und am 5. Februar die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der beiden Verteidiger des angeklagten Waffenhändlers erfolgen würden. Mit Blick auf die angeklagte fahrlässige Tötung komme auch „aktives Handeln“ in Betracht, so der Richter. Danach hätte der Händler die Waffe an den Täter aktiv herausgegeben.