Der Kreis Borken hat am Dienstagmorgen eine Chronologie der bisherigen Ereignisse rund um Ousman John veröffentlicht. Wir fassen seine Jahre in Deutschland an dieser Stelle zusammen.
2019
9. Januar: Ousman John beantragt bei der Deutschen Botschaft in Dakar/Senegal ein Visum für Deutschland.
21. März: Er reist daraufhin ins Bundesgebiet ein.
23. August: Er stellt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag. In dieser Zeit lebt er in Norddeutschland.
2020
29. Oktober: Das BAMF lehnt den Asylantrag vollumfänglich ab. Gleichzeitig erfolgt die Androhung der Abschiebung nach Gambia. Damit ist ein 30-monatiges Einreise- und Aufenthaltsverbot ab dem Tag der Abschiebung verbunden.
11. November: Ousman John klagt gegen den BAMF-Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück.
16. Dezember: Er beantragt die Umverteilung nach Vreden, da er von einer dortigen Firma die Zusage für einen Ausbildungsplatz als Flachglastechnologe ab 1. August 2021 erhalten habe. Bis zum Ausbildungsbeginn wolle er dort zudem in Vollzeit arbeiten.
2021
23. Februar: Der Kreis Borken erteilt die Arbeitserlaubnis für diese Firma nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
26. März: Die Bezirksregierung Arnsberg weist Ousman John der Stadt Vreden zu.
26. April: Er nimmt bei der Firma in Vreden die Arbeit auf.
2022
11. Mai: Das Verwaltungsgericht Osnabrück weist die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages ab.
28. Juni: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück ab.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück wird somit rechtskräftig und die Ausreisepflicht tritt ein.
28. Juli: Da Ousman John die Frist zur freiwilligen Ausreise verstreichen lässt, tritt die Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung ein.
11. August: Der Vredener Arbeitgeber von Ousman John teilt dem Kreis Borken mit, dass dort keine Ausbildung angestrebt werde, sondern ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestehe.
19. August: In der Ausländerbehörde Borken erfolgt ein „Ausreisegespräch“ mit Ousman John. Danach bereitet die Ausländerbehörde Borken die Ausreise vor, beschafft zum Beispiel die erforderlichen Reisedokumenten aus Gambia.
2023
8. Mai: Ousman John tritt eine Vollzeitbeschäftigung bei einer anderen Firma in Vreden als Montagehelfer an.
23. Mai: Die Ausländerbehörde Borken weist Ousman John bei einer Vorsprache auf seine Ausreiseverpflichtung hin. Er lässt dabei aber keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erkennen. Der Kreis Borken informiert ihn erneut über die Konsequenzen (etwa die zwangsweise Abschiebung). Unter Beachtung der geltenden Rechtslage sieht die Ausländerbehörde Borken keine Aussicht auf eine Aufenthaltslegalisierung.
26. Juni: Ousman John wird zur Rückführung zum Flughafen Frankfurt/Main gebracht. Am gleichen Tag erlöschen auch die Duldung und die davon abhängige Arbeitserlaubnis. An diesem Tag erklärt er erneut, dass er eine Ausbildung beginnen will. Schriftliche Nachweise legt er nicht vor.
Sein Rückflug nach Banjul in Gambia scheitert dann, weil er gegen drei Beamte der Bundespolizei Widerstand leistet. Die waren als Begleiter für eine andere Person an Bord des Flugzeuges. Daraufhin erfolgt seine Ingewahrsamnahme.
27. Juni: Das Amtsgericht Frankfurt beschließt auf Antrag vom gleichen Tag Abschiebehaft bis zum Termin einer begleiteten Rückführung nach Gambia. Der Rückflug ist für den 8. August vorgesehen.
4. Juli: Carsten Berthues stellt den Antrag an die Härtefallkommission des Landes NRW. Voraussetzung für das Vorliegen eines Härtefalls ist ein atypischer Sachverhalt. Er muss sich deutlich durch die für den Betroffenen belastenden Besonderheiten von der Vielzahl möglicher vergleichbarer Fälle abheben. Es muss folglich eine so außergewöhnliche Situation vorliegen, dass nach Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht und den persönlichen Belangen des Betroffenen an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet das öffentliche Interesse aus humanitären Erwägungen zurückstehen muss.
27. Juli: Die nordrhein-westfälische Härtefallkommission wird über den Fall beraten.
8. August: An diesem Tag ist der Rückflug von Ousman John nach Gambia vorgesehen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 19. Juli 2023.
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