
© Christiane Hildebrand-Stubbe
Kastrationspflicht ist auch nur eine von vielen Alibi-Verordnungen
Kontrollen kaum möglich
Die Verordnung ist eindeutig: Katzen, die nicht kastriert sind, dürfen nicht frei rumlaufen. Weniger klar ist aber, wie sich das überhaupt durchsetzen lässt. Ein Kommentar.
Seit zweieinhalb Jahren ist sie in Kraft, die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ im Kreis Borken. Nicht nur Tierschützer, sondern auch Jäger, hatten sich dafür stark gemacht. Eine wirklich sinnvolle Offensive! Geändert hat sie an der massenhaften Vermehrung, an zum Teil schrecklichen Zuständen von verwahrlosten Katzen, allerdings bis heute nichts.
Tiere werden weiter ausgesetzt, die Tierheime sind nach wie vor voll. Zumindest hier auf dem Land ist das so. Womit man bei einem der zentralen Probleme wäre. Vor allem die Landwirte tun sich nämlich schwer, sich hier von Traditionen zu verabschieden.
Kastrationspflicht existiert nur auf dem Papier
Dass das Bild vom Bauernhof mit vielen Katzen und ihren niedlichen Kindern nur noch fürs Fotoalbum taugt, hat sich noch nicht wirklich rumgesprochen. Dass bei Verstößen sogar ein hohes Ordnungsgeld verhängt werden kann, auch nicht. Und so mancher begreift die Verordnung sogar als Eingriff in sein eigenes Rechtssystem.
Egal aber, ob Stadt- oder Landmensch, wer erstmal gar nichts tut, wird damit vermutlich Erfolg haben. Das größte Problem dieser längst überfälligen Pflicht der Tierhalter ist, dass sie nur auf dem Papier existiert. Für die Kontrolle fehlt es - wie so oft - an Personal und Geld. Insofern gehen mal wieder Wunsch und Wirklichkeit auseinander, ist auch diese nur eine von vielen Alibi-Verordnungen.
Seit über 30 Jahren dem Medienhaus treu verbunden geblieben, zunächst in Steinfurt und jetzt in Ahaus. Hegt eine Leidenschaft für gute Geschichten, Menschen und ihre Schicksale.
