Neue Auflagen für Narren in Klein-Köln und der Feste Alle Wagen brauchen Betriebserlaubnis

Neue Auflagen für Narren: Alle Wagen brauchen Betriebserlaubnis
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Neue Auflagen für die Narren beim Rosenmontagsumzug: Laut Erlass des NRW-Verkehrsministeriums müssen ausnahmslos alle Fahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können und die für Brauchtumsveranstaltungen – also zum Beispiel Karnevalsumzüge – eingesetzt werden, eine eigene Betriebserlaubnis haben. Eine entsprechende Information hat das Ministerium im September 2024 auf den Weg gebracht.

Bis in die Karnevalshochburgen im Westmünsterland schafft es diese Information gerade erst: Wie berichtet, informiert die KG „Um Bütt un Pütt“ die möglichen Wagengruppen über die Anmeldung. In Ottenstein und Wüllen werden die Fragen gerade erst geklärt.

Alles, was schneller ist als sechs Stundenkilometer und alle Anhänger, auf denen Menschen mitfahren, brauchen eine eigene Betriebserlaubnis. Das NRW-Verkehrsministerium will so eine durchgängige Dokumentation ermöglichen.
Alles, was schneller ist als sechs Stundenkilometer und alle Anhänger, auf denen Menschen mitfahren, brauchen eine eigene Betriebserlaubnis. Das NRW-Verkehrsministerium will so eine durchgängige Dokumentation ermöglichen. © Stephan Rape

Thorsten Uschok, Geschäftsführer des Karnevalsvereins Klein-Köln Wüllen, mag noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen das für den Umzug in Wüllen bedeutet. „Wir sind im Austausch mit den Behörden – und auch mit den Karnevalisten in Ottenstein“, sagt er. Die Information sei erst sehr kurzfristig in Wüllen angekommen. „Auch wenn der Erlass schon im vergangenen Herbst ergangen ist, war unsere Informationskette wohl etwas bröckelig“, erklärt er im Gespräch mit unserer Redaktion.

Verein wie Wagenbauer müssten sich noch genau erkundigen, was nun einzuhalten und zu kontrollieren sei. Genau könne er das aktuell aber noch nicht sagen. „Das ist natürlich ärgerlich, weil jetzt alles sehr kurzfristig passieren muss“, sagt er. Bis zum Rosenmontagsumzug seien es ja auch nur noch fünf oder sechs Wochen. Bürokratie hin oder her: „Natürlich müssen wir uns absichern, was jetzt zu tun ist“, fügt er hinzu. Das laufe jetzt alles.

Jubiläumszug wird etwas größer

Umso schlimmer für den Verein, weil der Rosenmontagsumzug in diesem Jahr einige Zugnummern mehr als üblich haben soll. Schließlich wird in Klein-Köln das 175-jährige Bestehen des Karnevalsvereins gefeiert. Da hätten sich zusätzliche Nachbarschaften und Gruppen mit einem eigenen Wagen angemeldet. Wie viele Zugnummern es in Wüllen geben wird, mag er noch nicht sagen.

Ähnlich sieht es Ingo Schönbeck, Präsident der KG Burggeister aus Ottenstein: Im Gespräch mit unserer Redaktion kann er am Mittwoch ebenfalls nur auf Gespräche verweisen, die aktuell noch geführt werden. „Mehr kann ich gerade wirklich noch nicht sagen“, erklärt er. Auch er verweist darauf, dass er die Information zu dem Erlass eher zufällig bekommen habe.

Lückenlose Dokumentation gefordert

Das Ministerium begründet seinen Erlass so: In vielen Fällen werden ältere Anhänger aus Land- oder Forstwirtschaft als Basis für die Karnevalswagen genutzt. Laut Ministerium gebe es aber Fälle, in denen wegen des Alters oder der Zahl der Umbauten die ursprünglich erteilte Betriebserlaubnis als „normaler Anhänger“ nicht mehr nachvollziehbar sei oder nie erteilt wurde. Fehlende oder nicht-nachvollziehbare Dokumente einzelner Fahrzeuge seien bei vergangenen Veranstaltungen „schon mal untergegangen“, schreibt das Ministerium.

Um die Sicherheit und den Schutz der Betreiber zu gewährleisten, sollen zukünftig alle Fahrzeuge oder Überprüfungen einzeln und nachvollziehbar dokumentiert werden. Im Zweifel müssen neue Betriebserlaubnisse erteilt werden. Eine beschränkte Betriebserlaubnis nur für die Nutzung für Brauchtumszwecke ermögliche das NRW-Verkehrsministerium.

Nur für technisch-ungenügende Fahrzeuge, die auch sonst sehr kritisch zu betrachten seien, würde keine beschränkte Betriebserlaubnis erteilt. Unabhängig davon sind weitere sicherheitstechnische Untersuchungen nötig. Zu entstehenden Kosten sagt das Ministerium nicht.