Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
Auch sind Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, wenn sie nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Einkaufen:
Für Geschäfte über 800 Quadratmeter entfallen Sonderregeln
Sport:
Kontaktsport ist im Freien und in der Halle mit bis zu 100 getesteten, genesenen oder geimpften Personen erlaubt.
Im Außenbereich über 1000 Zuschauer gestatt

© DPA

Inzidenzstufe 1: Diese Lockerungen gelten ab jetzt im Kreis Borken

rnCoronavirus

Im Kreis Borken sind am Mittwoch (2. Juni) weitreichende Corona-Lockerungen in Kraft getreten. Es sind die Lockerungen der Inzidenzstufe 1. Unsere Übersicht zeigt, was jetzt im Kreis gilt.

Ahaus, Heek, Legden, Stadtlohn, Südlohn, Vreden

, 02.06.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es ist geschafft: Im Kreis Borken gilt seit Mittwoch (2. Juni, 0 Uhr) die Inzidenzstufe 1. Jene Stufe im Lockerungsplan der Landesregierung, welche die weitreichendsten Entspannungen mit sich bringt. Gastronomie, Schwimmbäder oder Kulturveranstaltungen – in vielen Bereichen sind jetzt weitere Beschränkungen gefallen.

Bereits am Montag (31. Mai) hatte der Kreis die Voraussetzungen für Inzidenzstufe 1 erreicht. Nötig dafür waren fünf Werktage in Folge unter dem Inzidenz-Schwellenwert von 35. Wichtig: Nach Erreichen der Stufe greifen die Lockerungen erst am übernächsten Tag. Auch wichtig: Nicht der Kreis, sondern das Land stellt per Allgemeinverfügung das Erreichen von Inzidenzstufen fest.

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Unsere Übersicht zeigt, welche zusätzlichen Lockerungen am 2. Juni im Kreis unter anderem in Kraft getreten sind. Nicht enthalten sind jene Lockerungen, die an einen landesweiten Inzidenzwert von 35 oder niedriger – etwa der Wegfall der Testpflicht für Gastronomie im Innenbereich – gekoppelt sind. Der NRW-Inzidenzwert beträgt aktuell (2. Juni) 42,0.

Kontaktbeschränkungen:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
  • Auch sind Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, wenn sie nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Einkaufen:

  • Für Geschäfte über 800 Quadratmeter entfallen Sonderregeln.

Sport:

  • Kontaktsport ist im Freien und in der Halle mit bis zu 100 getesteten, genesenen oder geimpften Personen erlaubt.
  • Im Außenbereich sind über 1000 Zuschauer gestattet.
  • In der Halle sind bis zu 1000 Zuschauer erlaubt: getestet, genesen oder geimpft.
  • Auslastung Innen und Außen darf maximal ein Drittel betragen.
  • Sitzplan mit Schachbrettmuster ist erforderlich.

Kultur:

  • Außen- und Innenveranstaltungen sind erlaubt.
  • Theater, Opernhäuser und Kinos: max. 1000 getestete, geimpfte oder genesene Besucher.
  • Proben im Amateurbereich sind mit Einschränkungen wieder möglich.

Sonstige Freizeitangebote:

  • Diskotheken dürfen den Außenbereich öffnen: max. 100 getestete, genesene oder geimpfte Gäste.
  • Für Freibadbesuche kein Test nötig.

Private Veranstaltungen (keine Partys):

  • Außen max. 250 Gäste ohne Test.
  • Innen max. 100 Gäste: Geimpft, genesen oder getestet.

„Partys“:

  • Außen maximal 100, innen höchstens 50 Gäste.
  • Kein Abstand, aber Impfung, Test und Genesung erforderlich.

Kinder- und Jugendarbeit:

  • Innen Gruppenangebote für max. 30 Personen ohne Test möglich.
  • Im Außenbereich für 50 Personen.

Beherbergung/Tourismus:

  • Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung: Alle Teilnehmer müssen aus Inzidenzstufe-1-Regionen kommen.