In Ahaus wird die Hundesteuer erhöht. Jagdhunde und Hunde aus dem Tierheim aber werden günstiger.

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Hundesteuer in Ahaus steigt um 28 Prozent – aber nicht für alle

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Zum ersten Mal seit 2004 wird die Stadt Ahaus die Hundesteuer erhöhen. Einige Hundehalter profitieren gleichzeitig aber von Ermäßigungen und Befreiungen. Das sorgte für Diskussionen im Rat.

Ahaus

, 14.12.2020, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Rat der Stadt Ahaus hat am Donnerstagabend zugestimmt, die Hundesteuer zu erhöhen. Gleichzeitig aber sinkt für einige Hunde die Abgabe. Damit waren nicht alle Ratsmitglieder einverstanden. Fast eine Stunde lang diskutierten sie über die neue Hundesteuersatzung.

Kurzer Rückblick: Der Rat hatte die Verwaltung im Oktober damit beauftragt, die komplette Satzung zu überarbeiten. „Sie wurde zuletzt im Jahr 2004 geändert und unsere Hundersteuersätze sind im Vergleich äußerst günstig“, sagte der Erste Beigeordnete Hans-Georg Althoff. In ganz NRW steht Ahaus tatsächlich auf Platz 11 von fast 400. In den Kommunen am anderen Ende der Liste ist der Satz mehr als vier Mal so hoch wie Ahaus.

Hundesteuer wird um einen Euro pro Monat steigen

„Seit 2014 ist der Verbraucherpreisindex um 22,1 Prozent gestiegen“, sagte Hans-Georg Althoff. Deswegen wolle man nun auch die Hundesteuer anpassen. Einen Euro mehr pro Monat und Hund soll das die Halter kosten. Konkret heißt das:

  • 54 Euro pro Jahr, wenn nur ein Hund gehalten wird
  • 72 Euro pro Jahr und Hund bei zwei Hunden
  • 84 Euro pro Jahr und Hund bei drei oder mehr Hunden

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Über diesen Vorschlag war Andreas Dönnebrink (SPD) nahezu erschrocken. Dabei war er es in der vergangenen Ratssitzung sogar, der die Überarbeitung der Satzung angeregt hatte. Parteikollege Klaus Lambers fasste das Problem aus Sicht der Fraktion zusammen: „Man kann über eine Erhöhung der Hundesteuer nachdenken. Aber es geht gar nicht, dass wir gleichzeitig einige Gruppen entlasten, die es nicht nötig haben.“

Jagdhunde ermäßigen als Anerkennung für Jäger

Er meinte eine Sonderregelung für Jagdhunde, die die CDU beantragt hatte. Jagdausübungsberechtigte sollen nach diesem Vorschlag nur die Hälfte des Steuersatzes zahlen, sofern der Hund eine entsprechende Prüfung als Jagdhund abgelegt hat.

„Wir können doch nicht alten Leuten eine höhere Steuer zumuten, um Jäger zu entlasten“, meinte dazu Andreas Dönnebrink. Ähnlich sah es Renate Schulte (UWG): „Es ist in Corona-Zeiten kein gutes Zeichen nach außen, wenn wir gut betuchte Leute bevorzugen.“ Ludwig Niestegge (UWG) wurde sogar noch deutlicher: „Es wäre ein fatales Zeichen, wenn wir den Hobbyisten die Jagd finanzieren.“

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Das veranlasste Thomas Vortkamp (CDU) zu deutlichem Widerspruch: „So ein Bild hat die gesamte Jägerschaft nicht verdient. Die Jäger übernehmen Verantwortung und zeigen Einsatz.“ Nachts um drei Uhr nach einem Wildunfall zum Beispiel seien sie es, die sich auf den Weg zur Unfallstelle machen. Die Ermäßigung sei lediglich eine kleine Anerkennung für diese Arbeit. Dr. Michael Räckers (CDU) betonte zudem, dass die Steuererhöhung kein Antrag der CDU war und nichts zu tun habe mit der Ermäßigung für Jagdhunde.

Sonderregelung für alte Hunde aus dem Tierheim

Ebenfalls einen Antrag zur Hundesteuersatzung hatte die UWG gestellt. „Wir wollen, dass alte Hunde aus dem Tierheim dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden“, sagte Renate Schulte. So solle das Tierheim entlastet und ein kleiner Anreiz geschaffen werden, dass nicht nur Welpen und junge Hunde adoptiert werden.

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Doch auch hier gab es von den anderen Fraktionen Gegenwind. „Wenn ich mir einen kranken Hund kaufe, kann ich dann auch einen Antrag stellen?“, machte Andreas Dönnebrink ein Problem deutlich. Dietmar Eisele (Grüne) wollte ebenfalls den Einfallsreichtum der Menschen nicht unterschätzen: „Da kann ich ja meinen alten Hund ins Tierheim bringen, ihn später wieder abholen und bin dann dauerhaft von der Steuer befreit.“

Ein Jahr lang keine Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim

Am Ende konnten sich dennoch alle darauf einigen, diese Regelung aufzunehmen. Ab welchem Alter die Hunde befreit werden, wird die Verwaltung mit dem Tierheim klären. Grundsätzlich gilt in der neuen Satzung: Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, muss im ersten Jahr keine Hundesteuer zahlen.

Der Erhöhung der Hundesteuer stimmte der Rat mit fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen zu. Der Vorschlag, Jagdhunde zu ermäßigen, wurde bei 13 Gegenstimmen angenommen.

Informationen zur Hundesteuersatzung

  • Die neue Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
  • Nach Angaben von Hans-Georg Althoff sind derzeit in Ahaus 4236 Hunde angemeldet.
  • Durch die Erhöhung rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen in Höhe von 42.000 Euro. Die Hundesteuer sei aber von geringer finanzieller Bedeutung, der Lenkungszweck stehe im Vordergrund.
  • Eine gesonderte, höhere Steuer für gefährliche Hunde oder Kampfhunde gibt es auch in der neuen Satzung nicht. Diese Kategorie mache in Ahaus weniger als ein Prozent aller Hunde aus. „Bisher sind weder diese Hunde noch die Hundehalter auffällig geworden“, sagte Hans-Georg Althoff.
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