Heftiger Streit nach Silvesterparty Wer schlug wen mit einem Golfschläger?

Heftiger Streit nach Silvesterparty: Wer schlug wen mit einem Golfschläger?
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Was passierte wirklich in der Silvesternacht 2021 in einer Ahauser Wohnung zwischen einem heute 61-Jährigen und seiner damaligen Lebensgefährtin? Es gab in jedem Fall Rippenbrüche bei ihm und eine Platzwunde am Hinterkopf bei ihr.

Ausgelöst womöglich durch Schläge mit einem antiken Golfschläger. Doch: Auch im zweiten Anlauf vor dem Amtsgericht in Ahaus blieb vieles unklar. Vor allem, wer nun wirklich geschlagen hat. Zum Hintergrund: Dieser zweite Termin war anberaumt worden, um DNA-Spuren auf dem Schläger zu prüfen.

Wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung musste sich der Ahauser zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Er soll nach einer Silvesterparty seiner damaligen und langjährigen Partnerin in den frühen Morgenstunden von Neujahr 2022 per Golfschläger eine Platzwunde am Hinterkopf sowie Tritte und weitere Schläge zugefügt haben. Dies nach einem Streit. Zusätzlich soll er die Frau am Verlassen der Wohnung gehindert haben.

Streit in der Wohnung eskaliert

Er blieb in seiner Aussage in weiten Teilen nah an den Schilderungen aus dem Dezember 2022. Nachdem er selbst die gemeinsame Party noch vor Mitternacht verlassen habe mit der Abstimmung, dass seine Ex gegen 0 Uhr nachkomme, um auf das neue Jahr anzustoßen, sei sie erst deutlich später in die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt.

Sogleich habe sie ihn verbal attackiert. „Mit dir ist nichts mehr los“, sei eine der Anschuldigungen gewesen. Im weiteren Verlauf habe seine Ex ihn dann in eine Couch zurückgedrückt, wobei diese selbst ins Stolpern geraten sei. Womöglich habe sie sich beim Rückwärtsfallen an einem Schreibtisch die Platzwunde zugezogen, meinte er.

Sicher sei: „Sie hat sich dann einen der beiden Golfschläger gegriffen und mir damit in die Rippen geschlagen“, erklärte der Angeklagte. Angesichts seiner chronischen Krankheit hätte das für ihn auch „tödlich enden“ können. Festgestellt wurden angebrochene Rippen.

Seine Ex-Partnerin sei dann mit dem Handy ins Bad verschwunden. Erst gegen 7.30 Uhr habe er gehört, wie sie weggefahren sei. Mehrmals wiederholte er dabei, dass seine Ex mal wieder „voll“ gewesen sei: eine „dicke 9 von 10“ in dieser Nacht.

Widersprüchliche Aussagen

Der Richter sprach den 61-Jährigen auf einige Widersprüche an. So habe er der Schwester der Ex schriftlich mitgeteilt, dass er sich gewehrt und ihr „das Ding abgenommen“ habe. Dann habe er in ihre Richtung gehauen und leider ihren Kopf getroffen. Ähnlich hatte er es bei der Polizei am Neujahrstag schon geschildert.

„Das stimmt nicht“, betonte der Ahauser: „Ich habe den Schläger nicht in der Hand gehabt.“ Darauf lassen auch die fehlenden DNA-Spuren schließen, die mittlerweile geprüft wurden. Festgestellt wurde allerdings roter Abrieb. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Blut der Frau – und dies gar an beiden Schlägern“, wunderte sich der Richter.

Wie schon im Dezember schilderte die Hauptzeugin die Vorgänge gänzlich anders. Demnach sei sie – nachdem der Mann die Party verlassen habe – anstatt nach Hause zu ihrer Familie gefahren. Von dort gegen 1.40 Uhr weiter. Zu Hause angekommen, sei es sofort zum Streit gekommen. Ihr Partner habe ihr Vorwürfe gemacht, dass sie wieder einmal ein Versprechen nicht eingehalten habe.

„Dann wollte ich ins Schlafzimmer, habe dann einen Schlag von hinten auf den Hinterkopf gespürt“, berichtete die Zeugin. Blutüberströmt sei sie zunächst bewusstlos gewesen. Auf Drängen von Partner und dessen hinzugekommener Mutter habe sie erstmal geduscht, um dann einen Arbeitskollegen zu kontaktieren. Gegen 7.30 Uhr sei es ihr dann gelungen, die Wohnung zu verlassen, um später mit dem Arbeitskollegen zum Krankenhaus zu fahren.

Ob sie tatsächlich mit einem Golfschläger geschlagen wurde, konnte die Zeugin und Nebenklägerin ebenso wenig versichern wie die genaue zeitliche Abfolge. Immer wieder verstrickte sie sich in Widersprüche, sodass der Richter letztlich auch die Frage stellte, ob sie sich wirklich noch an alles erinnern könne. Sie habe seitdem noch mehr Angstzustände, das könne eine Erklärung sein.

Mutter des Angeklagten nicht greifbar

Der Richter lenkte den Blick auf den Alkoholkonsum. „Fünf Bier und zwei Sekt“, habe sie getrunken. Die Auswertung der Alkoholkontrolle am Neujahrsmorgen lasse auf rund ein Promille schließen, meinte der Richter. „Für eine Frau mit ihrer Statur schon beachtlich“, meinte der Richter. Auch erläuterte er, dass es in diversen Stellungnahmen letztlich auch bei ihr einige grobe Widersprüche gebe. „Ich weiß nicht mehr, was wirklich wahr ist“, sagte die Zeugin letztlich auch.

Aufklären könne den Vorfall am Ende wohl nur noch die Aussage der Mutter des Angeklagten, die in der Nacht noch mit in der gemeinsamen Wohnung gewesen war. Diese war aber nicht geladen worden und lebe mittlerweile im Ausland. „Ansonsten haben wir nur Zeugen vom Hörensagen, eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“, erklärte der Richter. Er schlug darauf die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage vor.

Das wollte der Verteidiger aber nicht einsehen: „Auflage käme einem Schuldspruch gleich.“ Und so stimmten sich Gericht und Anklagevertreterin letztlich auf die Einstellung ohne Auflage ab. „Es bleiben Bauchschmerzen. Vieles bliebe aber Spekulation und das ist nicht unsere Aufgabe“, betonte der Richter. Es sei einfach nicht aufzuklären.